Mit neuen Obstbäumen die Artenvielfalt erhalten helfen
Stadt und Nabu führen wieder eine Hochstammaktion durch - Bis 5. November Bäume und Sträucher bestellen

Welchen Wert Obstbäume für die Artenvielfalt haben können, zeigt dieses Prachtexemplar einer bayrischen Weinbirne in Schatthausen. Foto: Stadt Wiesloch/Monika Stein
Wiesloch. Der Naturschutzbund (Nabu) Wiesloch hat es möglich gemacht: Auch im Jahr 2018 kann das Umweltamt der Stadt Wiesloch im Rahmen der Biotopvernetzung eine Hochstamm- und Strauchaktion als ökologisch wichtiges Projekt zum 21. Mal realisieren. Finanziert wird sie vom Nabu Wiesloch, der hierfür eine großzügige Spende der Bäckerei Rutz verwendet. Das gemeinsame Projekt wird durch die Umweltbeauftragte Monika Stein und Max Ludwig, FÖJler der Stadt, betreut.
Sie werden die organisatorische und administrative Arbeit übernehmen sowie die digitale und kartografische Erfassung der vermittelten Gehölze durchführen. Außerdem werden die Umweltstelle der Stadt und der Nabu sich davon überzeugen, dass die subventionierten Bäume und Sträucher an den angegebenen Standorten gepflanzt wurden. Der Nabu steht dabei im Bedarfsfall auch gerne beratend zur Seite.
Hochstämmige Obstbäume in robusten, altbekannten Sorten und/oder standortheimische, für unsere Insekten und Vögel wichtige Sträucher können zu sehr attraktiven Preisen für Feldflur und Hausgarten bestellt werden: Ausschließlich auf Wieslocher, Schatthausener, Baiertaler und Frauenweiler Gemarkung können für nur zehn Euro Eigenbeteiligung pro Obst-Hochstamm bis zu zehn Bäume pro Bestellung erworben werden.
Es gibt Hochstämme von Apfel (134 Sorten), Birne (57 Sorten), Zwetschgen und Pflaumen (24 Sorten), Süßkirsche (18 Sorten), Sauerkirschen (zwei Sorten) sowie Mirabellen und Renekloden (sechs Sorten). Auch Walnussbäume (zwölf Euro für einen Sämling, 30 Euro für eine Veredelung) und die traditionell im Kraichgau für die Mostherstellung nützlichen, wärmetoleranten und schönen Speierlinge (Sorbus domestica) (zehn Euro) stehen zur Auswahl. Standortgerechte und standortheimische (autochthone) Sträucher sind für je drei Euro und maximal 25 Pflanzen (nur als Artenmischung) zu erhalten. Zur Auswahl stehen: Haselnuss, Roter Hartriegel, Weißdorn, Hundsrose, Faulbaum, Kreuzdorn, Schlehe (Schwarzdorn), Schwarzer Holunder, Liguster, Pfaffenhütchen, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Gemeine Heckenkirsche und Kornelkirsche.
Mit dem Pflanzen dieser Gehölze leisten die Teilnehmer einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität) unserer Heimatgemarkung und können eigenes Obst ernten. Umfangreiche Sortenlisten mit genaueren Informationen sowie Bestellzettel sind im Rathaus Wiesloch, Marktstraße 13, an der Zentrale im Erdgeschoss sowie im Zimmer 011 (Eingang Röhrbuckel) abzuholen oder telefonisch bei Monika Stein unter 84.350 jederzeit mit Anrufbeantworter oder per E-mail monika. stein@wiesloch.de abrufbar und bei Max Ludwig, Telefon 84.295, anzufordern.
Für die Ortsteile Schatthausen und Baiertal können Bestellzettel und Sortenlisten ebenfalls in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Dort ist jeweils auch die Eigenbeteiligung zu bezahlen. Es gibt dann dort Ausgabegutscheine für die Abholung in der Baumschule in Mauer. Ausgabetermin an der Stadtgärtnerei ist Samstag, 17. November, von 9 bis 11.30 Uhr. Hier kann ebenfalls direkt bezahlt werden. Selbstabholer sollten sich vier Tage vor dem gewünschten Abholtermin mit der Baumschule in Mauer in Verbindung setzen (0 62 26/78 43 20). Spätestens bis 15. Dezember müssen die Bäume und Sträucher hier abgeholt werden.
Die Sortenlisten und Bestellzettel können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Wiesloch (www.wiesloch. de) unter "Über Wiesloch/Umwelt & Natur/Baumpflanzaktion" im "Downloadbereich" heruntergeladen werden. Die Bestellungen müssen bis spätestens 5. November im Rathaus oder den Ortsverwaltungen eingegangen sein.
Wichtige Voraussetzungen für Teilnehmer sind:Bestellen Sie bitte nur dann Bäume, wenn Sie die notwendige Pflege (mehrfaches Wässern in den ersten Sommern, Erziehungsschnitt, Baumscheibe hacken etc.) gewährleisten können; Nachbarschaftskonflikte sollten vorher ausgeschlossen sein. Die Grenzabstände betragen im Außenbereich für Steinobst bis vier Meter Höhe zwei Meter, für höhere Bäume drei Meter, für stark wüchsiges Kernobst zwei Meter. In ausgewiesen Reblagen gilt der doppelte Abstand. Für Sträucher und Hecken beträgt der Grenzabstand bis zu einer Höhe von 1,80 Meter 50 Zentimeter. Höhere Sträucher müssen einen der Mehrhöhe entsprechenden größeren Grenzabstand bekommen.
Im Innenbereich gilt für Kern- und Steinobstbäume auf schwach und mittelstark wachsender Unterlage bis vier Metern Höhe ein Grenzabstand von einem Meter. Es empfiehlt sich jedoch, mindestens drei Meter Abstand zu halten. Höhere Obstbäume müssen drei Meter Abstand haben, Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume vier Meter, unveredelte Walnussbäume acht Meter.Bei der Aktion können nur Hochstämme und keine Halbstämme bestellt werden.



