Mancherorts stapelt sich derzeit der Sperrmüll – während viele Bürger zuhause „ausmisten“, müssen die Abfallentsorgungsbetriebe ihr Personal coronabedingt reduzieren. Doch die Unternehmen kommen ihrer Kundschaft mit Sonderregelungen entgegen. Foto: Hans-Joachim Of
Von Hans-Joachim Of
Landkreis Karlsruhe/Rhein-Neckar-Kreis. Für allgemeine Verwunderung in den Haushalten der Region sorgte kürzlich eine Meldung, wonach in den Städten und Gemeinden in diesem Jahr kein Sperrmüll mehr abgeholt werden könne. Gleichzeitig ist auf der Internetseite des für den Landkreis Karlsruhe zuständigen Entsorgungsunternehmens in Bruchsal Folgendes zu lesen: "Der Abfallwirtschaftsbetrieb erfüllt die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises als Träger der öffentlichen Abfallentsorgung. Er schafft in diesem Rahmen die Voraussetzung für eine geordnete Abfallbeseitigung."
Auf Anfrage der RNZ teilte das Unternehmen mit, dass es in diesem Jahr und vor allem in Richtung Jahreswechsel sehr viele Abholungswünsche gegeben habe. Der Grund liegt auf der Hand: Wegen der Corona-Pandemie hatten etliche Bürger die Zeit zuhause genutzt, um aufzuräumen und zu renovieren. Doch nicht nur das: "Seit Oktober musste die Anzahl der noch in diesem Jahr möglichen Sperrmüllabfuhren auch noch begrenzt werden – und zwar auf 600 Abholungen pro Tag und Abfallbezirk", wie Betriebsleiter Uwe Bartl erklärte.
Trotzdem führe man noch recht viele Sperrmüllabfuhren bis Ende Dezember durch. "Die Auswirkungen der Pandemie hatten und haben andere Arbeitsabläufe bei der Müllabfuhr zur Folge, wodurch weniger Personal- und Fahrzeugkapazitäten gleichzeitig zur Verfügung stehen", so Bartl, der weiter ausführte: "Nachdem die Infektionszahlen zwischenzeitlich deutlich angestiegen waren, musste man mit weiteren Auswirkungen auf die Müllabfuhr rechnen, zumal auch Personal des mit der Sperrmüllabfuhr beauftragten Unternehmens betroffen ist." Da die Auswirkungen der Pandemie nicht nur das im Landkreis Karlsruhe tätige Unternehmen betreffen, habe man kurzfristig keine weiteren Fahrzeug- und Personalkapazitäten für die Sperrmüllabfuhr schaffen können, heißt es weiter aus Bruchsal. "Zur Aufrechterhaltung einer geordneten Sperrmüllabfuhr war daher eine Begrenzung der Abholungen unumgänglich."
Wie weiter mitgeteilt wird, bekommen Kunden, die bis Ende November eine Sperrmüllabfuhr anmelden wollten und nun auf einen Termin im nächsten Jahr ausweichen müssen, die Bestellung auf das Jahr 2020 angerechnet, sofern sie noch keine gebührenfreie Abholung genutzt haben.
"Anfang des kommenden Jahres sind die Anmeldezahlen erfahrungsgemäß viel niedriger, sodass einer reibungslosen Abholung nichts im Wege stehen sollte", betonte der Betriebsleiter. Die meisten Kundinnen und Kunden zeigten für diese Vorgehensweise großes Verständnis. In besonders dringenden Fällen, beispielsweise bei einem Umzug, könne man sich telefonisch an das Serviceteam des Abfallwirtschaftsbetriebes wenden. Die kostenfreie Nummer lautet 08 00/ 2 98 20 30. Dann könne ausnahmsweise noch in diesem Jahr eine Abholung des Sperrmülls organisiert werden. "Darüber hinaus bietet der Betrieb gegen eine Gebühr eine Abfallentsorgung mit Containern an, die vor allem für größere Abfallmengen aus Haushaltsauflösungen, Renovierungs- und Umbauarbeiten oder Entrümpelungen genutzt werden sollte", informierte Bartl abschließend.
Bekanntlich wird der Sperrmüll im Kreis Karlsruhe auf Abruf eingesammelt, wobei man nach vorheriger Anmeldung und nachfolgender Terminvergabe den Sperrmüll auf dem Gehweg oder Straßenrand bereitstellen kann. Jedes Jahr ist pro Haushalt eine Abholung von Restsperrmüll, Altholz, Metallen und Elektrogeräten möglich. Die AVR Kommunal im Rhein-Neckar-Kreis hingegen bietet zweimal jährlich eine Sperrmüllabfuhr nach vorheriger Anmeldung an.
Tim Heringer von der Unternehmenskommunikation teilte auf RNZ-Anfrage mit, dass bei der AVR Kommunal seit Beginn der Pandemie die Aufrechterhaltung der Behälterabfuhr sowie die Abholung von Sperrmüll und Altholz oberste Priorität habe. "Dafür wurde unser Abfuhrpersonal bis zum heutigen Zeitpunkt in einen Drei-Schicht-Betrieb eingeteilt, um die Kontakte in den Duschen und Umkleiden zu entzerren", erklärte er. Die Behälterabfuhr könne seit Pandemie-Beginn uneingeschränkt durchgeführt werden, bei der Abfuhr von Sperrmüll und Altholz komme es jedoch darauf an, in welcher Stadt oder Gemeinde man gemeldet sei.
Eine Abholungsmöglichkeit kann unter Telefon 0 72 61/93 10 erfragt werden. Tatsächlich sind, so heißt es weiter, in einigen Kommunen für das Jahr 2020 keine Aufträge mehr möglich, sodass ein Termin erst für das kommende Jahr vereinbart werden kann. "Jedoch kommt die AVR Kommunal in diesen Fällen ihrer Kundschaft entgegen und lässt, wie es auch im Landkreis Karlsruhe gehandhabt wird, den Auftrag für das Jahr 2020 anrechnen", so Heringer weiter.