Wer darf seine Gebäude anstrahlen, wer nicht?
Das Naturschutzgesetz untersagt es den Gemeinden, öffentliche Bauten anzuleuchten, mit Ausnahmen - Wie ist die Situation in der Region?

Von Tobias Törkott
Region Wiesloch. Atmosphärisches Licht auf markanten Bauwerken: Zahlreiche Gebäude in der Region – wie beispielsweise der sogenannte Trockenturm in Rauenberg, das Museum im Dörndl in Wiesloch oder das historische Rathaus in Dielheim – werden angestrahlt. Genauer: Sie wurden angestrahlt. Denn das ist ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr erlaubt. Warum?
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