Plus Dielheim

Steuererleichterungen für Kampfhunde-Besitzer

Bei positivem Verhaltenstest und Unfruchtbarkeit des Tieres - Dielheim ändert Hundesteuersatzung

03.06.2020 UPDATE: 04.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Dielheim. (tt) Weil die Regelungen für die Haltung von gefährlichen Hunden vom Innen- und vom Landwirtschaftsministerium angepasst wurden, musste auch Dielheim die entsprechende Satzung für die Hundesteuer anpassen. Denn die Liste der gefährlichen Hunde wurde um die Rasse "Mastin Espanol" ergänzt. Auf Wunsch des Gemeinderates erhalten Hundehalter von Kampfhunden und gefährlichen Hunden nun

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