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Untere Hauptstraße: Radler müssen absteigen

Wiesloch. Keine Mehrheit im Ausschuss für eine Aufhebung des Verbots - Obere Hauptstraße darf hingegen bis zur Hesselgasse befahren werden

18.09.2012 UPDATE: 18.09.2012 09:40 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Richtig und falsch: Der Radler schiebt seinen Drahtesel vorschriftsgemäß durch die Untere Hauptstraße, die Radlerin fährt verbotenerweise in der Fußgängerzone. Foto: Pfeifer
Wiesloch. (aot) Heftig diskutiert wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt, ob in der "Unteren Hauptstraße" (von Kaufhaus Dannheimer bis Ringstraße) zukünftig das Fahrrad fahren erlaubt werden solle.

Dr. Fritz Zeier begründete einen entsprechenden Antrag der Freien Wähler damit, dass faktisch jetzt schon ein Nebeneinander von Fußgängern, Taxis, öffentlichen Bussen

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