Anwohner können aufatmen
Kommunalrechtsamt stellt klar, dass es keine Erschließungsbeiträge für historische Straßen geben wird
Neckarbischofsheim. (kel) Entwarnung vom Landkreis für alle Grundstückseigentümer, deren Zufahrtsstraßen erneuert wurden: Die Kosten für die Sanierung bestehender Straßen können wie bisher nicht über Erschließungsbeiträge umgelegt werden. "An dieser Regelung hat sich nichts geändert", erklärte Frank Grünewald, Leiter des Kommunalrechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises auf RNZ-Nachfrage. Anwohner
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