Plus Straßensanierung in Neckarbischofsheim

Anwohner können aufatmen

Kommunalrechtsamt stellt klar, dass es keine Erschließungsbeiträge für historische Straßen geben wird

26.01.2018 UPDATE: 27.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden

Die Helmhöfer Forststraße - im Bild vor ihrem Ausbau - dürfte unzweifelhaft historischer Natur sein. Damit wären keine Erschließungsbeiträge fällig. Foto: Günther Keller

Neckarbischofsheim. (kel) Entwarnung vom Landkreis für alle Grundstückseigentümer, deren Zufahrtsstraßen erneuert wurden: Die Kosten für die Sanierung bestehender Straßen können wie bisher nicht über Erschließungsbeiträge umgelegt werden. "An dieser Regelung hat sich nichts geändert", erklärte Frank Grünewald, Leiter des Kommunalrechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises auf RNZ-Nachfrage. Anwohner

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