Der Täter bekommt eine allerletzte Chance
Urteil im Prozess um gefährliche Körperverletzung auf dem Stadtfest - "Außergewöhnlicher Fall"
Sinsheim. (jou) Als einen "außergewöhnlichen Fall" beschreibt die Richterin vor dem Heidelberger Amtsgericht den Prozess um die Straftat, die sich am Sinsheimer Stadtfest ereignet hatte (wir haben mehrfach berichtet). Am Donnerstag ist nun das Urteil gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wird allerdings zur
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