Erweiterung der Biomasseanlage in Daisbach abgelehnt

Neuer Brennstoffmix brachte Bauantrag im Ortschaftsrat zum Kippen - Außenbereich soll schützenswert bleiben

12.02.2017 UPDATE: 13.02.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden

Die Biogasanlage (mit grünem Kuppeldach) darf nicht erweitert werden. Der Ortschaftsrat orientierte sich an der Gleichbehandlung und am Grundsatz: Der Außenbereich soll schützenswert bleiben. Foto: Barth

Waibstadt-Daisbach. (cba) Es geht um Gleichberechtigung. Und um die Frage eines Präzedenzfalls. Oberste Prämisse, an der sich der Ortschaftsrat aber orientierte: Der Außenbereich soll geschützt werden. Und ein Gewerbebetrieb kann nicht mehr als privilegiert eingestuft werden. Den Antrag zur Nutzungsänderung und -erweiterung der bestehenden Biomasseanlage auf dem Birkenhof im Westen Daisbachs im Gewann Nonnengraben lehnte der Ortschaftrat jetzt ab.

Auch die Einwände von 150 Bürgern hatten Einfluss auf die Entscheidung: "Die Sorgen und Nöte so vieler Einwohner können uns nicht gleichgültig sein", so Ortsvorsteher Winfried Glasbrenner. "Sie sind nicht als unbegründet abzuweisen", betonte auch Mirco Büchler. Die Anwohner hatten Bedenken geäußert wegen höherer Verkehrsbelastung durch die Anlieferung von Biomasse und Geruchsbelästigung. Komplett abgelehnt wurde der Antrag jedoch nicht: Hygieneeinrichtung und Fahrsilo dürfen auf dem Birkenhof gebaut, ein Erdtank eingebaut werden. Hier erfolgte einstimmiger Beschluss. Gegen die Nutzungsänderung und -erweiterung der Biomasseanlage votierten fünf Räte - bei einer Zustimmung.

Der Birkenhof, ein landwirtschaftlicher Betrieb, liegt im Außenbereich, die Biomasseanlage ist bereits in Betrieb, mit der beantragten Änderung ist jedoch auch eine neue Aufteilung der Brennstoffmengen verbunden: Bislang wurde mit 51 Prozent Material aus dem eigenen Betrieb vergoren und nur zu 49 Prozent aus Fremdbetrieben. Dieses Verhältnis würde sich mit der Erweiterung ändern: Dann wären es nur noch 30 Prozent aus dem eigenen Betrieb, der Rest Zulieferung organischer Fremdstoffe. Dieser neue Mix brachte den Bauantrag zum Kippen. Denn durch die neue Mischung der Einsatzstoffe würde sich auch die Einstufung der Biogasanlage ändern: Die neue Betriebsform der Energieerzeugung durch Biomasse wäre damit ein Gewerbebetrieb - und unterläge damit nicht mehr der Privilegierung. Privilegierte Bauvorhaben, wie etwa land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, sind auch im Außenbereich, also den Flächen, für die kein Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, zulässig.

Mit dem Bau einer Hygieneeinrichtung, dem Bau eines Erdtanks sowie dem Neubau eines Fahrsilos mit Überdachung finden nur geringfügige bauliche Änderungen statt, die mit der Privilegierung vereinbar sind, befand Bauamtsleiter Bernhard Kirrmeier. Vorausgesetzt allerdings, dass eine Kapazitätserweiterung der Anlage ausgeschlossen ist und auch künftig nicht beantragt wird.

"Richtschnur und Entscheidungskriterium war immer: Ist das Vorhaben privilegiert oder nicht", verdeutlichte Glasbrenner und erinnerte an Bauanträge aus der Vergangenheit, die man aus eben diesem Grund abgelehnt habe. "Solche sensiblen Entscheidungen müssen für alle nachvollziehbar sein. Ich muss als Ortschaftsrat hier alle Fälle gleich behandeln".

"Der Außenbereich soll schützenswert bleiben", plädierte auch Mirco Büchler für Gleichbehandlung, wenngleich er die Verwertung von Abfall und Reststoffen als sinnvoll erachte. Der Bauantrag wurde schließlich gesplittet in zwei Teile. Fahrslio, Hygieneeinrichtung und Erdtank wurden genehmigt, Aufdimensionierung der Biomasseanlage abgelehnt.

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