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Erweiterung der Biomasseanlage in Daisbach abgelehnt

Neuer Brennstoffmix brachte Bauantrag im Ortschaftsrat zum Kippen - Außenbereich soll schützenswert bleiben

12.02.2017 UPDATE: 13.02.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden

Die Biogasanlage (mit grünem Kuppeldach) darf nicht erweitert werden. Der Ortschaftsrat orientierte sich an der Gleichbehandlung und am Grundsatz: Der Außenbereich soll schützenswert bleiben. Foto: Barth

Waibstadt-Daisbach. (cba) Es geht um Gleichberechtigung. Und um die Frage eines Präzedenzfalls. Oberste Prämisse, an der sich der Ortschaftsrat aber orientierte: Der Außenbereich soll geschützt werden. Und ein Gewerbebetrieb kann nicht mehr als privilegiert eingestuft werden. Den Antrag zur Nutzungsänderung und -erweiterung der bestehenden Biomasseanlage auf dem Birkenhof im Westen Daisbachs

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