Gleich in zwei Sitzungen beschäftigten sich die Räte mit den Vorgängen auf dem Helmstadter Rohrbuckel. Während es sich zunächst um die nachträgliche Genehmigung der Abweichung von zulässigen Höhen handelte, befasste sich das Gremium noch mit der Änderung des dortigen Bebauungsplans.
Helmstadt-Bargen. (tw) Gleich in zwei Sitzungen beschäftigten sich die Räte mit den Vorgängen auf dem Helmstadter Rohrbuckel. Während es sich zunächst um die nachträgliche Genehmigung der Abweichung von zulässigen Höhen handelte, befasste sich das Gremium noch mit der Änderung des dortigen Bebauungsplans. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilen der von der Firma Erd- und
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