Verwaltungsgericht hebt Maskengebot bei Querdenken-Demo auf
Die Vorgabe der Stadt Karlsruhe greife aus Sicht des Gerichts unnötig stark in die Versammlungsfreiheit ein.

Karlsruhe. (dpa) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Auflage des Maskengebots bei einer Querdenken-Demo am Samstag in Karlsruhe aufgehoben. Dem Antrag der Organisatorin der Demo gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe habe das Gericht stattgegeben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagabend mit. Die Teilnehmer müssten sich somit nicht an die Auflage halten.
Die Vorgabe der Stadt greift aus Sicht des Gerichts zu stark in die Versammlungsfreiheit ein. Mit der konsequenten Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeignetes Mittel, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu reduzieren, hieß es zur Begründung.
Durch den "stationären Charakter" und die Teilnehmerzahl von 500 gehe das Gericht davon aus, dass die Abstände einzuhalten sind. Zudem bestehe für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, kurzfristig weitere Auflagen zu erlassen, sollten sich die Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot halten.
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Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde einzulegen.



