Das sagen Schüler zu Presse- und Meinungsfreiheit
Freie Meinungsäußerung sollte aber nie verletzend sein - "Jeder sollte andere Meinungen akzeptieren"

Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und in Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht festgeschrieben. Jeder hat in Deutschland das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild ohne Angst vor Bestrafung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch das Gesetz
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