"Höflicher" Tankstellenräuber muss nicht in Haft
Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen nach seinem Überfall in Nußloch zu einer Bewährungsstrafe. Jetzt muss er eine Drogentherapie machen.

Nußloch/Heidelberg. (lesa) Mit dem Urteil fiel hörbar die Anspannung von dem Angeklagten ab – und dann lösten sich auch die Fußfesseln, mit denen der 19-Jährige das Heidelberger Landgericht betreten hatte. Wegen versuchter räuberischer Erpressung, unerlaubten Waffenbesitzes sowie Sachbeschädigung verurteilte das Gericht den jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht zu einem Jahr und neun Monaten
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