Der „Schwanen“ soll um einen Anbau erweitert werden. Visualisierung: Ax/Foto: Alex
Von Christoph Moll
Neckargemünd. Beim "Schwanen" tut sich etwas. Und nicht gerade wenig: Der Eigentümer, Rechtsanwalt, Investor und designierte Bürgermeisterkandidat für die Wahl im Jahr 2024, Thomas Ax, möchte einen neuen Anlauf zu einem Umbau und einer Erweiterung des früheren Hotel-Restaurants starten. Außerdem möchte er ein kleines "Café" eröffnen. Und der Rechtsstreit mit der Stadt Neckargemünd um eine Nutzung des Gebäudes geht in die nächste Runde. Doch der Reihe nach. Eine Übersicht.
> Neue Pläne: Bekanntlich will Thomas Ax den "Schwanen" wieder für Gastronomie und Beherbergung nutzen. Alle Erweiterungspläne wurden aber abgelehnt, da sie dem Gemeinderat zu massiv waren. Dieser Ansicht schloss sich das Landratsamt an. Auch Bürger hatten gegen das Vorhaben demonstriert. Nun hat Ax unter dem Titel "The new swan 2022" – also "Der neue Schwanen 2022" – neue Pläne erarbeiten lassen.
"Der Erweiterungsbau wurde wunschgemäß auf drei Geschosse reduziert und das Gebäude an die umgebende Bebauung angepasst", teilte der Investor auf RNZ-Anfrage mit. "Damit konnte die baurechtlich relevante Geschossflächenzahl reduziert werden." Zudem sei ein Verbindungsbau geplant, der sich aufgrund der Lage in die vorhandene Grundfläche der Bebauung einfüge. Außerdem seien ein Spa-Bereich mit Sauna sowie Wellness und als Höhepunkt ein Bereich Bar/Lounge "Hohes Wasser" mit einem Blick auf die Neckargemünder Altstadt und den Neckar vorgesehen.
Geplant sind insgesamt 40 Zimmer und Hotel-Apartments. Im alten Gebäudeteil sind nach wie vor Doppelzimmer und Einzelzimmer vorgesehen. Statt Zimmern oder Suiten sollen im neuen Gebäudeteil vollständig eingerichtete Hotel-Apartments mit Küche, Bad und entweder einem Wohnschlafzimmer oder getrennten Wohn- und Schlafzimmern angeboten werden. Die Hotel-Apartments würden wie gewöhnliche Hotelzimmer tageweise vermietet werden und seien für kurzfristiges sowie übergangsweises Wohnen konzipiert. Die Gastronomie "Brauhaus Neckargemünd" sei öffentlich zugänglich und der Biergarten bleibe erhalten. "Die Bauvoranfrage ist in Vorbereitung und soll im September gestellt werden", so Ax.
> Neues Café: Thomas Ax, der bekanntlich Gründer der Stadt-kritischen Initiative "Neckargemünd im Aufbruch" (Nia) ist, plant ein "NIA BürgerInnen-Café" im "Schwanen", das an diesem Samstag im vorderen Teil des Gebäudes öffnen soll. "Aufenthalts- und Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten, Sitz- und Verweilmöglichkeiten" würden sich an Einwohner, Touristen, Radfahrer und Wanderer richten, die sich auch – aber nicht nur – über die Aktivitäten von Nia und die "Entwicklung sowie die Umsetzung eines attraktiven, zukunftsgerichteten und zukunftsweisenden Tourismuskonzeptes für Neckargemünd informieren und daran mitwirken und mitmachen und mitgestalten wollen". So werden auch die überarbeiteten Pläne "The new swan 2022" ausliegen. Von morgens bis in den frühen Abend würden "automatenunterstützt attraktive nichtalkoholische Getränke und Kaffeespezialitäten auf Selfservice-Basis, die zu Selbstkostenpreisen ohne Gewinn angeboten werden und im Café genossen werden können", bereitstehen. Gäste könnten die Sanitärräume und die Parkplätze nutzen. Ein Corona-Hygienekonzept werde umgesetzt.
> Nächster Verfahrensschritt: Bekanntlich streitet die Stadt mit dem Anwalt um die Nutzung des "Schwanen". Die Stadt will die Nutzung des früheren Hotel-Restaurants als Kanzlei verhindern. Bei der Güterverhandlung im Juli war eine Einigung vor dem Heidelberger Landgericht gescheitert. Die Stadt hatte eine Unterlassungsklage eingereicht, da es laut Grundbucheintrag zu unterlassen sei, "das Grundstück auf andere Weise zu nutzen als durch den Betrieb eines Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes".
Ax argumentiert, dass ein solcher Betrieb in den aktuellen Räumlichkeiten nicht wirtschaftlich möglich sei. Dies soll nun, wie von Ax beantragt, mit einem Sachverständigengutachten geklärt werden. Das geht aus dem Beweisbeschluss von Richter Thomas Henn hervor. Bei dem Gutachten sollen aktuelle Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zunächst ausgeblendet werden. Das Verfahren werde dann nach Eingang des schriftlichen Gutachtens – voraussichtlich gegen Spätherbst – fortgesetzt. Eine Aussetzung des Verfahrens kam für das Gericht nicht in Frage. Ax hatte durch den von der Stadt ausgeübten Druck eine versuchte Nötigung der Stadt gesehen und zunächst eine strafrechtliche Verfolgung gefordert.