Neckargemünd

Im Ortsteil Rainbach ist kein Hotel mehr geplant

Onigkeit-Gruppe präsentiert neue Planung öffentlich in der Altstadt - Mehr Informationen für Bürger vor möglichem Bürgerentscheid

25.06.2021 UPDATE: 27.06.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Die Visualisierungen hängen im Schaufenster in der Hauptstraße 31 aus. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Wenn es nach den Vertretern der Onigkeit-Gruppe geht, wird es einen Bürgerentscheid über die Neubebauung im Ortsteil Rainbach geben. Der Gemeinderat kann in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 29. Juni, aber auch den von ihm selbst getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan selbst aufheben, was die Bürgerinitiative bevorzugen würde. Diese hatte gegen den Beschluss fast 1900 Unterschriften gesammelt. Die Onigkeit-Gruppe als neuer Eigentümer des Areals mit der früheren traditionsreichen Gaststätte will die Bürger aber von ihrem Vorhaben überzeugen. Geplant sind mehrere Mehrfamilienhäuser, zwei Gastronomiebereiche und – zumindest bislang – ein Hotel, das nun überraschend gestrichen wurde. Dies geht aus Informationen hervor, die in den Schaufenstern der künftigen Kaffee-Rösterei in der Hauptstraße 31 – ebenfalls ein Onigkeit-Projekt – ausgehängt wurden, quasi als erster Schritt einer besseren Information im Hinblick auf einen möglichen Bürgerentscheid.

Als Grund für den Hotel-Verzicht werden die Bedenken bei der "Höhenentwicklung" genannt. "Die Höhen der aktuellen Planung liegen unter den Höhen des Bestands", wird betont. Insbesondere sei die Höhe des Gebäudes mit dem ursprünglich geplanten Hotel reduziert worden. Ebenfalls ist zu lesen, dass das Bürgerbegehren auf einem "Missverständnis" beruhe. Bisher habe der Gemeinderat nur einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das bedeute, dass der Bauherr mit dem Gemeinderat in einen Planungsprozess einsteige. Eine konkrete Planung sei nicht beschlossen worden. Das sei üblich und diene der Transparenz. Ziel des Verfahrens sei es, eine Planung einvernehmlich festzulegen.

Falls der Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat aufgehoben werde, bedeute dies nicht, dass die alte Gaststätte wieder eröffnet wird. Diese könne nicht mehr betrieben werden. Es bedeute auch nicht, dass das Grundstück nicht bebaut werden kann. Eine an der Umgebungsbebauung orientierte Planung wäre möglich. Die Aufhebung des Beschlusses würde nur bedeuten, dass Gemeinde und Bauherr nicht mehr gemeinsam planen. Damit es wieder Gastronomie gibt, müsse der Aufstellungsbeschluss bestehen bleiben und das Planungsverfahren müsse zu Ende geführt werden, heißt es.

Gezeigt wird außerdem eine Visualisierung des Vorhabens von der Bürgerinitiative. "Diese Darstellung ist grob falsch", heißt es. Eine solche Planung habe es nie gegeben. "Hier sollen mit Fake News Bürger manipuliert und die Stimmung gegen den Bauherrn aufgeheizt werden." Dem widerspricht die Bürgerinitiative vehement.

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Onigkeit-Anwalt Frank Maaß berichtet zudem, dass sich der Investor mit den Grünen und CDU ausgetauscht habe. "Beide Treffen waren sehr konstruktiv", so Maaß. Grundsätzlich stehe man zu dem gemeinsam eingeschlagenen Weg. "Wir haben auch nochmals darauf hingewiesen, dass wir den Verfahrenstrick ablehnen, mit dem andere Mitglieder des Gemeinderates das Bürgerbegehren aushebeln wollen", so Maaß weiter. "Die Bürger durchschauen doch ein widersprüchliches Vorgehen, wenn der Aufstellungsbeschluss aufgehoben und gleichzeitig verkündet wird, die Planung weiterbetreiben zu wollen." Man sollte sich lieber der öffentlichen Diskussion stellen, meint der Anwalt.

Info: Die überarbeitet Planung soll ab dem kommenden Montag, 28. Juni, auch im Internet unter der Adresse www.rainbachdue.de zu sehen sein.

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