Dossenheim/Heidelberg. (bmi) Es bleibt dabei: Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte 22-Jährige aus Dossenheim ist weiter verschwunden. Der Angeklagte ist am Mittwoch auch zum zweiten Auftakttermin vor dem Landgericht Heidelberg nicht erschienen, wie Gerichtssprecher Thomas Henn auf RNZ-Nachfrage bestätigte. Der 22-Jährige werde nun durch die Polizei zur Fahndung ausgeschrieben, das Verfahren so lange eingestellt.
Der junge Mann soll sich laut Anklage im Sommer 2018 an einem damals fünfjährigen Jungen sexuell vergangen haben. Zudem wird dem Dossenheimer der Besitz kinderpornografischer Filme und Bilder vorgeworfen, die er dem Fünfjährigen auch teilweise vorgeführt haben soll. "Er war an seiner gemeldeten Anschrift in den vergangenen zwei Wochen nicht auffindbar", berichtete Henn. Dass Angeklagte untertauchen, passiere selten, da viele Verdächtige bei entsprechenden Straftaten in Untersuchungshaft sitzen. Häufig handele es sich hierbei um Personen mit wenig Sozialkontakten, in diesem Fall laut dem Gerichtssprecher um einen Geflüchteten, der zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht war.
"Er hat weitere in Deutschland lebende Verwandte", so Henn. Aber auch dort war nichts über den Aufenthaltsort des 22-Jährigen herauszufinden. Da die für den Fall zuständige Jugendkammer keine weiteren Anknüpfungspunkte und wenig Hoffnung für ein schnelles Auffinden des Angeklagten sah, wurde das Verfahren erst einmal auf Eis gelegt.
Update: Mittwoch, 14. Oktober 2020, 19.48 Uhr
Dossenheim/Heidelberg. (bmi) Eigentlich hätte am Mittwoch vor dem Landgericht Heidelberg der Prozess gegen einen 22-Jährigen aus Dossenheim wegen sexuellen Missbrauchs starten sollen. Dazu kam es aber nicht – weil der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien. "Er konnte auch nicht an seinem gemeldeten Wohnort aufgefunden und kurzfristig beigebracht werden", berichtete Gerichtssprecher Thomas Henn auf RNZ-Nachfrage.
Der 22-Jährige soll sich laut Anklage im Sommer 2018 an einem damals fünfjährigen Jungen sexuell vergangen haben. Zudem wird dem Dossenheimer der Besitz kinderpornografischer Filme und Bilder vorgeworfen. Nun soll der Prozess am Mittwoch, 14. Oktober, beginnen. "Wenn der Angeklagte erneut nicht erscheint und vorher nicht aufgefunden wird, wird nach ihm gefahndet", so Henn.