Mauer/Sinsheim. (lesa) Eine mutmaßliche Autofahrt zum Supermarkt inklusive Einkauf am 15. April ist einer Frau aus Mauer zum Verhängnis geworden. 900 Euro muss sie zahlen – plus Verfahrenskosten. Denn am besagten Tag stand sie unter Corona-Quarantäne und durfte ihre Wohnung nicht verlassen.
"Am 2. April wurde gegen die Frau ein Quarantäne-Bescheid verhängt, der bis 15. April galt", sagte Georg Piehler, Amtsrichter und Pressereferent am Amtsgericht Sinsheim auf RNZ-Nachfrage. Er berichtet weiter: "Am letzten Quarantäne-Tag gegen 15 Uhr ist sie wohl mit ihrem Auto zum Einkaufen gefahren." Ein Nachbar habe die Frau, zu der Piehler mit Verweis auf den Datenschutz keine näheren Angaben machte, in ihrem Auto gesehen. Außerdem habe er beobachtet, wie sie kurz darauf mit vollen Tüten nach Hause zurückkehrte, und sie daraufhin angezeigt. Den darauf folgenden Strafbefehl akzeptierte die Mauermerin jedoch nicht. "Sie gab an, nur kurz vor dem Haus gewesen zu sein, um etwas an ihrem Auto zu machen", so der Gerichtssprecher.
Um über den Einspruch zu entscheiden, wurde eine Gerichtsverhandlung anberaumt – eigentlich schon am 9. Juli. Sie wurde jedoch laut Piehler "wegen Verhinderung" verschoben, ebenso wie der Ersatztermin am 6. August. Jetzt am Donnerstag sollte es um 9 Uhr endlich so weit sein, doch auch diesmal wurde nichts aus der Anhörung. Und zwar im allerletzten Moment: "Um 8.21 Uhr kam ein Fax mit der Information, dass der Einspruch zurückgenommen wurde", so Piehler. Damit ist die im Frühjahr verhängte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro rechtskräftig; zu einem weiteren Verfahren kommt es nicht mehr.
Ist die Rücknahme des Einspruchs ein Schuldeingeständnis? "Gründe sind nicht angegeben, was beim Zurückziehen eines Einspruchs auch nicht notwendig ist", betont der Gerichtssprecher. Ob die Mauermerin aufgrund einer Corona-Infektion unter Quarantäne stand oder als Kontaktperson geführt wurde, ist dem Gerichtssprecher indes nicht bekannt. Etwas anderes steht dagegen fest. "Die Frau muss die Verfahrenskosten tragen", so Piehler. Wie hoch diese ausfallen, wird jetzt ermittelt. Dann wird der Einkauf vom 15. April noch einige Euro teurer ...