Kind ausgewichen - Kein Schmerzensgeld für Rennradfahrer
Der Kläger hatte eine Entschädigung gefordert
Nußloch/Heidelberg. (dpa-lsw) Beim Ausweichen vor einer Dreijährigen ist ein Rennradfahrer gestürzt - Anspruch auf Entschädigung hat er dafür aber nicht. Man habe die Klage des Mannes auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, teilte das Landgericht Heidelberg am Montag mit.
Der Kläger war im Mai 2017 in Nußloch mit seinem Rennrad gestürzt, weil er dem dreijährigen Mädchen
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