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Kind ausgewichen - Kein Schmerzensgeld für Rennradfahrer

Der Kläger hatte eine Entschädigung gefordert

25.06.2018 UPDATE: 25.06.2018 11:47 Uhr 23 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Nußloch/Heidelberg. (dpa-lsw) Beim Ausweichen vor einer Dreijährigen ist ein Rennradfahrer gestürzt - Anspruch auf Entschädigung hat er dafür aber nicht. Man habe die Klage des Mannes auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, teilte das Landgericht Heidelberg am Montag mit.

Der Kläger war im Mai 2017 in Nußloch mit seinem Rennrad gestürzt, weil er dem dreijährigen Mädchen

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