Plus Eppelheimer Rathausstreit

Georg S. scheitert zum dritten Mal vor Gericht

Zieht der Wahlkläger nun vor den Gerichtshof für Menschenrechte?

02.03.2018 UPDATE: 03.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden

Georg S. klagte gegen die Bürgermeisterwahl. Archiv-Foto: Hammer

Eppelheim. (aham) Wahlkläger Georg S. ist mit seiner Landesverfassungsbeschwerde gescheitert. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart hat diese nun "als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen". Die Richter haben diesen Beschluss einstimmig gefasst.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte Georg S. versucht, doch noch sein Ziel zu erreichen: nämlich die

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