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Leimen: "s.a.b." muss Schadenersatz leisten

Entscheidung des Landgerichts zum Leimener Bäderpark

28.10.2013 UPDATE: 28.10.2013 05:00 Uhr 54 Sekunden
Leimen/Heidelberg. (fi) Es hätte alles so schön werden sollen - damals, als Mitte des Jahres 2007 das Unternehmen "s.a.b." das marode Leimener Freibad samt Hallenbad als Bäderpark wiedereröffnete. Was als erfolgreiches "Public-Private-Partnership-Modell" einst gefeiert wurde, hatte vor Kurzem ein weiteres Nachspiel vor dem Heidelberger Landgericht. Im November des Jahres 2011 wurde die Leimener
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