Von der Vermarktung der 'Mäuerlesäcker/Fritzenäcker' erhofft man sich in Gaiberg weitere Stabilität für den Haushalt. Foto: Fink
Von Anna Haasemann-Dunka
Gaiberg. So einfach wird das nicht mit der Umlegung, die für das Gebiet "Mäuerlesäcker/Fritzenäcker" angeordnet werden soll. Diese Erkenntnis nahmen unlängst die Gemeinderäte nach dem Vortrag von Dr. Neureither vom Vermessungsbüro und Geo-Informationszentrum "Schwing & Dr. Matthias Neureither" in öffentlicher Gemeinderatssitzung mit nach Hause. Er war eigens von der Verwaltung eingeladen worden, um die Gemeinderäte über die Möglichkeiten einer Bodenneuordnung im künftigen Bebauungsplangebiet Mäuerlesäcker/Fritzenäcker zu informieren.
Bürgermeister Klaus Gärtner erläuterte die Entscheidung der Verwaltung vor dem Rat: "Kaum einer der jetzigen Gemeinderäte hat schon selbst an einer Umlegung teilgenommen und kennt sich mit dem Verfahren aus." Das gesetzliche Baulandumlegungsverfahren bezeichnete Neureither als das für Gaiberg wahrscheinlichste Modell, das ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren darstellt. Dieses Umlegungsverfahren wird durch den Gemeinderat angeordnet. Nach der Eigentümeranhörung erfolgt die Einleitung des Verfahrens und die Erörterung mit den Eigentümern. Nach diesem Schritt kann der Umlegungsplan aufgestellt werden.
Dann wird der Umlegungsausschuss gebildet. Dieser hat zum Ziel, zur erstmaligen Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete Grundstücke neu zu ordnen, damit diese bebaut beziehungsweise sonstig genutzt werden können. Dabei werden auch die für die Erschließung benötigten öffentlichen Flächen berücksichtigt. Alle vorhandenen Grundstücke werden zur Umlegungsmasse vereinigt. Nach Flächenabzug für die örtliche Infrastruktur verbleibt die Verteilungsmasse. Jedem Eigentümer wird daraus ein Grundstück zugeteilt, das im Idealfall dem Wert seines Einwurfgrundstückes entspricht. Die Wertdifferenz zwischen Einwurfsmasse und Verteilungsmasse kommt der Gemeinde als sogenannter Umlegungsvorteil zugute.
Dieser fällt im Baugebiet "Mäuerlesäcker/Fritzenäcker" für die Gemeinde nicht allzu hoch aus, sodass bei einer Erschließung des Gebiets durch die Gemeinde ein Teil der Erschließungskosten an der Gemeinde hängen bleiben würden, denn nur 64 Prozent der Erschließungskosten sind beitragsfähig. Neureither bezifferte das Defizit mit einem Betrag ab 200.000 Euro aufwärts. Alternativ könnte das Modell einer privatrechtlichen Erschließung gewählt werden. "Aus Sicht der Grundstückseigentümer ist die kostendeckende Finanzierung der Baulanderschließung höchst unattraktiv", betonte er und verwies auf wesentlich günstigere Grundstückspreise im Umland.
Christa Charlotte Müller-Haider (GL) wollte von ihm wissen: "Lohnt es sich, tief in die Tasche zu greifen oder sollte man auf das Gebiet nicht verzichten, zumal die Grundstückseigentümer von der Situation nicht so begeistert sind?" "Das ist ein politischer Beschluss, den sie treffen müssen", sagte Neureither. Bürgermeister Klaus Gärtner bedankte sich abschließend für die Information: "Sie hilft uns weiter bei unserer Entscheidung, wie sich die Gemeinde positioniert."