Pflege-Einrichtungen rechnen wegen Impfpflicht mit Kündigungen
In manchen Einrichtungen sind 100 Prozent der Mitarbeiter geimpft, in anderen wird noch Überzeugungsarbeit geleistet.
Von Stephanie Kern
Neckar-Odenwald-Kreis. Hans-Jürgen Mössner sieht dem 15. März ganz gelassen entgegen. Ab diesem Tag greift in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht. An diesem Stichtag müssen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit
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