Aus dem versuchten Mord wurde gefährliche Körperverletzung
Landgericht Mosbach verurteilt 21-Jährigen zu drei Jahren Haft - Mit Schreckschusswaffe Bekannten attackiert - Tötungsabsicht fraglich
Von Heiko Schattauer
Mosbach. Am Ende blieben Fragen offen, Aussagen und Einschätzungen gingen auseinander: Ein 21-Jähriger wurde am Montag am Landgericht Mosbach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt – er hatte im Juli 2019 einen Bekannten in seine Wohnung in Neckarelz gelockt und ihn mit einer Schreckschusswaffe
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