Die Beweise fehlten: Das Landgericht Mosbach sprach am Montag einen 24-Jährigen frei, dem Handel mit Betäubungsmitteln im größeren Stilvorgeworfen worden war. Symbolfoto: Heiko Schattauer
Mosbach. (gin) Nach seiner Festnahme im November wurde ein 24-jähriger Mann am gestrigen Montag von der ersten Großen Strafkammer des Mosbacher Landgerichts freigesprochen. Groß war die Freude, als er nach der Verhandlung von Freunden und Familie als freier Mann in Empfang genommen werden konnte.
Ihm war zur Last gelegt worden, gemeinsam mit seinem Bruder und seinem Schwager im Zeitraum von Januar 2018 bis November 2019 in größerem Maßstab unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Ursprünglich wurde gegen die Männer zwischen 24 und 35 Jahren gemeinsam verhandelt, doch nach und nach wurden die Verfahren aus unterschiedlichen Gründen voneinander abgetrennt. Die beiden anderen waren in den letzten Wochen von der ersten Großen Strafkammer des Mosbacher Landgerichts zu dreieinhalb bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden. Des Weiteren hatte die Kammer unter Vorsitz der Vizepräsidentin des Mosbacher Landgerichts, Dr. Barbara Scheuble, ihre Unterbringung in Entzugskliniken angeordnet (die RNZ berichtete).
Nachdem der Vermieter des "Bunkers" in Sennfeld, in dem die Betäubungsmittel gelagert worden waren, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte (gegen ihn läuft derzeit ein Verfahren) und es an den als Zeugen geladenen Polizisten keine Fragen vonseiten der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung gab, ging alles recht schnell. Der Verteidiger des Beklagten, Rechtsanwalt Tobias Göbel, führte an, der Bruder seines Mandanten (der ebenfalls von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte) habe in seiner eigenen Verhandlung explizit angegeben, seine Geschäfte alleine gemacht zu haben. Sein Bruder sei nicht beteiligt gewesen. Auch habe dieser keinen eigenen Schlüssel zu dem Keller in Sennfeld gehabt. Zur Bestätigung dessen kündigte Göbel an, Staatsanwältin Renate Hupp als Zeugin für diese Erklärung aufzurufen, sollte sein Mandant schuldig gesprochen werden. Dazu kam es aber nicht.
Nach nur 40-minütiger Verhandlung zogen sich die Staatsanwältin, der Verteidiger und die Kammer ins Beratungszimmer zurück. Kurz darauf hielten beide Parteien ihre Plädoyers, in denen sie jeweils den Freispruch des Angeklagten beantragten. Staatsanwältin Hupp führte aus, dass es bis auf einen Fingerabdruck im Bunker keine weiteren ausreichenden Indizien für die Schuld des Angeklagten gegeben habe. Im Verfahren gegen den 35-jährigen Bruder des Angeklagten hatte dieser eingeräumt, ihm den Schlüssel gelegentlich gegeben zu haben, damit er sich für den eigenen Bedarf Betäubungsmittel nehmen konnte. Auch die polizeilichen Aussagen hätten keine ausreichenden Hinweise geliefert, so Hupp weiter.
Nach kurzer Beratung der Kammer erfolgte der Freispruch aus Mangel an Beweisen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Rechtsanwalt Göbel ließ nach der Verhandlung gegenüber der RNZ schlicht vernehmen: "Mein Mandant war freizusprechen."
Wie sehr der Prozess den Angeklagten mitgenommen hatte, war deutlich zu merken als Barbara Scheuble, die der Kammer vorsaß, ihm nach den Plädoyers das letzte Wort erteilte. Gleich mehrfach wollte er sich entschuldigen, wurde jedoch von seinem Anwalt unterbrochen. Auch wenn dies die Vizepräsidentin des Landgerichts etwas stutzig machte, änderte es doch nichts an dem Ausgang des Verfahrens – und dem Freispruch des 24-Jährigen.