Warten aufs Wissenschaftsministerium
Die Rektorin und der Studierendensprecher äußern sich zum Mannheimer VGH-Urteil.
Mosbach. (cao) Das Einfrieren der Alarmstufe II in Baden-Württemberg mit harten Beschränkungen für Ungeimpfte widerspricht nach einem Urteil vom gestrigen Freitag des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den
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