Plus DHBW Mosbach

Warten aufs Wissenschaftsministerium

Die Rektorin und der Studierendensprecher äußern sich zum Mannheimer VGH-Urteil.

21.01.2022 UPDATE: 22.01.2022 06:00 Uhr 52 Sekunden
Die Hörsäle könnten wieder voller werden: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim setzt die Corona-Verordnung zum Studienbetrieb ab kommenden Montag außer Vollzug. Symbolbild: dpa

Mosbach. (cao) Das Einfrieren der Alarmstufe II in Baden-Württemberg mit harten Beschränkungen für Ungeimpfte widerspricht nach einem Urteil vom gestrigen Freitag des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.