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Revision im Mordfall Jauch verworfen

Das Urteil vom April ist somit rechtskräftig: Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt

23.08.2013 UPDATE: 23.08.2013 06:00 Uhr 44 Sekunden
Mosbach. (rnz) Die Revision des Angeklagten im Mordfall Sabine Jauch wurde als unbegründet verworfen, das gab das Landgericht Mosbach gestern bekannt. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung habe "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Im April wurde Janosch G. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe

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