"Das A und O war, sie nicht leiden zu lassen"
Mosbach. Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für heimtückischen Mord - Unterbringung im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus
Mosbach. Als überaus auskunftsfreudig und gar redselig gebar sich gestern in einem Mordprozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Mosbach der geständige 48-jährige Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft Mosbach warf dem in Werbach lebenden Mann vor, am 18. Mai seine damalige 38-jährige Lebensgefährtin während des Schlafes "durch Verlegen der Atemwege" erstickt zu haben.
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