Schwetzingen. (vow) Die zivilrechtliche Auseinandersetzung schwelt schon länger. Die strafrechtliche endete im vergangenen Jahr mit einer Geldstrafe von 1000 Euro wegen Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Bei dem Streit geht es um die Nutzung des Grundstücks Hoher Weg 1 in Oftersheim und die unterschiedlichen Sichtweisen von Grundstücksbesitzer Ralf K., dessen Mieter Rolf P. sowie Viktor G. Gestern verurteilte das Amtsgericht Schwetzingen Letzteren zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten, weil sich der 61-Jährige weitere Straftaten hatte zu Schulden kommen lassen. Vor der Beweisaufnahme wies das Gericht einen Befangenheitsantrag von G. gegen Richter Hans-Jörg Schneid als unzulässig zurück.
Die Staatsanwaltschaft listete insgesamt 28 Straftatbestände gegen G. auf: vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung über Diebstahl, Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung bis hin zu Bedrohung. Amtsanwältin Weber warf G. vor, unter anderem eine Eisenstange geworfen, eine Überwachungskamera gestohlen, einen Traktor und ein Motorrad beschädigt, ein Schloss geknackt und in mehreren Fällen mit der Mittelfinger-Geste beleidigt zu haben. Eine Ärztin des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises bescheinigte G. Verhandlungsfähigkeit. Der Angeklagte sei zwar leicht aufbrausend und habe erhöhten Blutdruck, sei aber nicht krank. G. war vor sechs Wochen nicht vor Gericht erschienen und in Haft genommen worden. Er bestritt alle Vorwürfe. Er habe niemanden beleidigt. Im Gegenteil: Er sei immer wieder belästigt und angegriffen worden. Für einen ihm nie übereigneten Traktor habe er 3500 Euro bezahlt. Wenn er gefilmt worden sei, habe er sich gewehrt. Die Räumung des Areals ist noch nicht abgeschlossen.
Richter Schneid führte in die zivilrechtliche Lage ein. Ende Januar hatte das Mannheimer Landgericht entschieden, dass die Eigentümerin des Grundstücks uneingeschränkten Anspruch auf Räumung und Herausgabe hat.
Der Mieter des Wohnhauses schilderte, wie es zu den Konflikten gekommen sei. G. sei täglich, manchmal mehrmals, "in aggressiver Art" auf das Grundstück eingedrungen und habe ihn bedroht. Er habe sich aus Angst in der Wohnung eingeschlossen. Der Sohn der Grundstücksbesitzerin und jetzige Teileigentümer bestätigte die Vorfälle: "Das ist ein Kriegszustand hier", so der 59-Jährige.
Der Angeklagte werde gewalttätig. Deshalb schaue er, dass er zehn Meter Abstand halte. Der Zeuge mutmaßte sogar, dass G. eine Waffenbesitzkarte hat. Der Angeklagte trug auch gestern wieder ein T-Shirt mit zwei Glock-Pistolen und dem Namensschriftzug auf dem Rücken. Das Gericht schaute sich mehrere Videosequenzen von den Attacken des 61-Jährigen an.
G. leugnete weiter, den Mittelfinger gezeigt und mit Gegenständen geworfen zu haben. Die Bilder zeigten aber, wie der Angeklagte den Traktor und das Motorrad demoliert hatte. Psychiater Hartmut Pleines hielt G. für schuldfähig. Der 61-Jährige habe sich ab 1993 verändert: "Damals begann der rote Faden der Kampfhaltung gegen die Justiz". G. sei zum "kompromisslosen Prinzipienreiter" geworden und zeige immer öfter "abnorme Züge". Er nehme immer mehr eine "isolierte Einzelkämpferposition" ein. Ein bekannter Forensiker habe das "Strukturverformung" genannt, so der Gutachter weiter. Es bestehe die Gefahr, dass sich das Verhalten von G. zum Wahn entwickle.
Der 61-Jährige hat einige Vorstrafen, unter anderem wegen Beleidigungen eines Rechtspflegers sowie einer Richterin. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe bestätigt. Amtsanwältin Weber forderte ein Jahr und zwei Monate Gefängnis: "Trotz Warnschusses sind Sie schlicht nicht willens, sich an Regeln und Gesetze zu halten." Verteidiger Steffen Kling monierte das noch laufende Zivilverfahren. Eine strafrechtliche Verteidigung werde da zum Problem. Das Gericht müsse eine Prognoseentscheidung treffen. Sein Mandant könne die Regeln gar nicht befolgen, bat er um ein maßvolles Urteil. G. bekundete in seinem Schlusswort, keine Straftaten begangen zu haben. Richter Schneid kritisierte die Rechtsauffassung des 61-Jährigen. G. habe gleich nach dem letzten Urteil vor einem Jahr erneut provoziert und weitere Straftaten verübt. Alle Warnungen seien verpufft: "Eine günstige Sozialprognose ist nicht möglich. In diesem Drama haben Sie sich alles selbst erarbeitet."