Das Landgericht Mannheim. Foto: dpa
Von Volker Widdrat
Schwetzingen/Mannheim. Im Prozess gegen einen 50-jährigen Eppelheimer haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag vor dem Landgericht Mannheim eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Der Nebenkläger-Vertreter plädierte hingegen auf eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Totschlags.
Zum Schluss der Beweisaufnahme hörte die Strafkammer eine Kellnerin an, die am frühen Morgen des 6. Mai 2018 in einem Lokal in der Schwetzinger Kurpfalz-Passage bediente. Sie hatte die Messerattacke des Angeklagten gegen einen vermeintlichen Nebenbuhler mitbekommen. Der Angeklagte habe dreimal versucht, an Alkohol zu kommen.
Aus Wut darüber, dass sich seine von ihm getrennt lebende Ehefrau dort mit einem anderen Mann aufhielt, ging er zunächst mit Fäusten auf den Geschädigten los. Beim zweiten Aufeinandertreffen haben er seinem Opfer dann Messerstiche versetzt, so die Zeugin.
Eine Rechtsmedizinerin schilderte die Verletzungen des Geschädigten. Der 45-Jährige erlitt drei Stichwunden an Hals, Unterarm und Bauch. Ein Stich hatte die Leber verletzt, ein weiterer die Muskulatur im Bereich einer kleinen Schlagader. Außerdem hatte er Abwehrverletzungen an den Händen und Hämatome am Auge. Der Angeklagte war erheblich alkoholisiert. Ein Bluttest ergab 2,46 Promille. Ob der große und kräftige Mann in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, konnte die Gutachterin nicht sagen.
Bewusstsein und Sprache seien trotz der hohen Alkoholisierung klar gewesen. Er habe keine Ausfallserscheinungen gehabt. Der 50-Jährige hatte am vorigen Verhandlungstag dem Opfer über seinen Verteidiger bereits 10.000 Euro in bar zukommen lassen. Der Nebenkläger-Vertreter bezifferte die zu erwartenden Kosten und den materiellen Schaden nun auf etwa 25.000 bis 30.000 Euro. Die Schadensersatzforderung werde ohne Zweifel anerkannt, versicherte Verteidiger Manfred Zipper. Er stellte weitere 20.000 Euro in Aussicht.
Staatsanwalt Frank Stork sah den Tatablauf wie in der Anklage bestätigt. Der 50-Jährige habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau mit einem anderen Mann zusammen war. Er habe auf den 45-Jährigen mehrfach mit dem Messer eingestochen. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags müsse man aber abrücken. Der Angeklagte habe freiwillig vom Tötungsvorsatz abgelassen. Deshalb bleibe "nur" die gefährliche Körperverletzung. Allerdings trug das Opfer erhebliche Verletzungen davon. Man dürfe die Strafe nicht mildern, weil der Angeklagte sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung bemüht hat. Der 50-Jährige sei geständig, habe Reue gezeigt und sich freiwillig in therapeutische Behandlung begeben. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen.
Opferanwalt Markus Kaißer sah das anders. Der Angeklagte hätte ohne Weiteres noch mehr Messerstiche setzen können. Angestellte des Lokals hätten ihn an der weiteren Ausführung gehindert. Erst dadurch habe er von seinem Opfer abgelassen. Man müsse beim versuchten Totschlag bleiben. Der 50-Jährige habe zwar Wiedergutmachung versucht und Reue gezeigt, eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sei aber tat- und schuldangemessen. Das Urteil soll am Montag, 25. Januar, um 11 Uhr verkündet werden.