Abschiebung von Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig
Der Jugendliche war vor der Abschiebung geflüchtet. Das Gericht gibt dem Vorgehen der Behörden nun recht.
Ludwigshafen. (dpa/lrs) Die Abschiebung einer ausreisepflichtigen Familie in Ludwigshafen ohne ihren 16-jährigen Sohn ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz rechtmäßig gewesen. Das hat das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 24. August in Koblenz mitgeteilt. Nachdem der armenischen Familie mit drei Kindern kein Asyl in Deutschland gewährt worden
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