Von Carsten Blaue
Karlsruhe/Mannheim. Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines 28 Jahre alten Auto-Posers aus Ludwigshafen gegen die Stadt Mannheim abgewiesen. Jetzt hat die Justizbehörde ihr Urteil begründet und veröffentlicht. Demnach hat die Stadt dem Jaguar-Fahrer ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro zurecht auferlegt und ihm verboten, mit seinem Auto unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase zu erzeugen. Dass der Jaguar für den Verkehr zulässig war, spielte für das Verwaltungsgericht keine Rolle. Es ging einzig und allein um das Verhalten des Fahrers.
Dieser war zwischen dem 28. Juli und 24. August 2016 alleine vierzehn Mal von Bürgern der Innenstadt bei der Polizei gemeldet worden, weil sie sich durch den Krach seines Jaguar F-Type gestört fühlten. Auch die Polizei selbst hatte den Poser mehrfach im Visier.
Den Ermittlern zufolge hatte der Mann unter anderem auf dem Cityring nachts an der roten Ampel "unnötig Gas" gegeben, sei "mit durchdrehenden Rädern" und "laut aufheulendem Motor" unterwegs gewesen, habe "übermäßig stark beschleunigt" und sei mehrfach durch "unnötig starke Gasstöße" aufgefallen. Die Polizei hatte den Mann schließlich der Innenstadt verwiesen. Als er wieder auftauchte, wurde das Zwangsgeld erhoben, gegen das er vor Gericht gezogen war.
Doch auch Karlsruhe hält den Lärm in der Urteilsbegründung für unzumutbar. Zumal, wenn der Fahrer den Motor "hochjagt" und er mit seinem Auto die Dinge anstellt, die die Mannheimer Polizeibeamten beschrieben haben.
Offenbar konnte der 28-Jährige darüber hinaus mit einem Knopf eine Klappe im Auspuff öffnen, was den Motor so laut werden ließ "wie eine Motorsäge", wie es hieß. Außerdem, so das Verwaltungsgericht, würden die schutzwürdigen Belange der Anwohner nach Ruhe über dem persönlichen Bedürfnis des Mannes stehen, mit seinem Jaguar zu protzen. Auto-Posen geht also gar nicht.
Auch den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung sahen die Richter in Karlsruhe nicht verletzt. Denn die Stadt Mannheim und die Verkehrspolizei seien seit 2016 nicht nur verstärkt gegen den 28-Jährigen vorgegangen, sondern gegen die gesamte Poser-Szene. Das Urteil gegen den Ludwigshafener ist noch nicht rechtskräftig. Ein Antrag auf Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist möglich.