Hockenheim. (vkn) Wer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist oder direkten Kontakt zu Infizierten hatte, muss sich in Quarantäne begeben. Ob sich die Menschen in Hockenheim an diese Vorgaben halten, hat der städtische Gemeindevollzugsdienst (GVD) in der vergangenen Woche kontrolliert. Wie die Stadt mitteilt, wurden dabei drei Betroffene nicht zuhause angetroffen. Sie müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
Insgesamt befanden sich zum Zeitpunkt des zweitägigen, angekündigten Kontrollgangs 240 Personen auf Anordnung des Gesundheitsamts in häuslicher Quarantäne. "Die Reaktion der kontrollierten Bürger war überwiegend positiv", erklärt Christian Stalf, Pressesprecher der Stadt Hockenheim. Besondere Vorfälle habe es keine gegeben. "Es waren lediglich Personen abwesend", so Stalf. Allerdings hätten die Mitarbeiter des GVD bei ihren Kontrollen der sich in Quarantäne befindenden Bürger teilweise Menschen angetroffen, "die schwer erschöpft waren und denen es sichtlich nicht gut ging", berichtet Stalf.
Gegen die drei Personen, die bei der Quarantäne-Schwerpunktkontrolle vom GVD nicht zuhause angetroffen wurden, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. "Nach Erfahrungswert sind das in der Regel 200 Euro", erklärt Stalf. Die Bußgelder werden vom Amtsgericht verhängt. Nach der Corona-Verordnung kann sich die zu zahlende Summe im Bereich zwischen 100 und 1500 Euro bewegen – je nach Schwere des Falls. Darunter fallen auch sogenannte Corona-Partys. Die Kontrolle durch den städtischen Gemeindevollzugsdienst fand im Rahmen einer landesweiten Aktion des baden-württembergischen Innenministeriums statt. In Hockenheim seien es die ersten Kontrollen dieser Art gewesen, so der Rathaussprecher.
Der GVD der Stadt Hockenheim umfasst sechs Mitarbeiter, die jeweils zu zweit im Stadtgebiet die Einhaltung der örtlichen Vorschriften kontrollieren. Bei der Schwerpunkt-Aktion ging es für zwei von drei Gruppen ausschließlich um die Einhaltung der Quarantäne-Regeln. "Der GVD wird aber auch nach diesen Schwerpunkt-Kontrollen im Rahmen der üblichen Kontrollgänge die Einhaltung der Quarantäne-Pflicht fortlaufend überprüfen", betont Stalf.
Im Zuge der Corona-Pandemie kontrollierte der GVD bei seinen Streifgängen in jüngster Zeit außerdem die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie das Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen. Dazu gehören die Fortunapassage, den Zehntscheunenplatz und der Marktplatz. Für diese Plätze hat die Stadt den Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit bereits im Oktober untersagt. Inzwischen gilt in ganz Baden-Württemberg ein Alkoholverbot im Freien, das die Landesregierung verhängt hat.