Rhein-Neckar. (cm) Rund zweieinhalb Jahre nach der Durchsuchung des Landratsamtes und mehrerer Privatwohnungen hat die Heidelberger Staatsanwaltschaft in der sogenannten Brandschutz-Affäre zwei Strafbefehle wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme erwirkt. Betroffen sind ein Mitarbeiter des Landratsamtes, der aber als Geschäftsführer eines Sachverständigenbüros handelte, sowie ein Mitarbeiter einer Kommune. Möglicherweise kommt es aber noch zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, falls die Strafbefehle nicht akzeptiert werden.
Thomas Bischoff, Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, bestätigte auf RNZ-Anfrage, dass das Amtsgericht Wiesloch auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde gegen zwei der Beschuldigten Strafbefehle erlassen hat. Dem einen Beschuldigten werde Vorteilsgewährung vorgeworfen. "Ihm wird zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines Sachverständigenbüros für Brandschutz im März 2016 mit einem ebenfalls beschuldigten Bediensteten eines kommunalen Hochbauamts vereinbart zu haben, dass ein von der Gemeinde zu vergebender Auftrag zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für eine kommunale Liegenschaft dem Sachverständigenbüro des erstgenannten Beschuldigten erteilt werde", so Bischoff. "Hierzu habe der Mitarbeiter des Hochbauamts jenes Büro als einziges zur Abgabe eines Angebots aufgefordert."
Der Gemeindebedienstete habe im Gegenzug das Brandschutzkonzept gegen Bezahlung durch das Sachverständigenbüro selbst erstellt. Das Konzept sei später – unter Verschleierung des wahren Urhebers – im Namen des Sachverständigenbüros bei der Gemeinde eingereicht worden. Auf Veranlassung des Mitarbeiters des Hochbauamtes sei dem Sachverständigenbüro der kommunale Auftrag erteilt und am Ende mit knapp 8000 Euro brutto von der Gemeinde vergütet worden. Deren Bediensteter, der das Brandschutzkonzept tatsächlich erstellt haben soll, soll in der Folge knapp 6000 Euro von dem Sachverständigenbüro erhalten haben. "Dementsprechend wird gegen den Bediensteten der Gemeinde der Vorwurf der Vorteilsannahme erhoben", so Behördensprecher Bischoff weiter.
Um welche Gemeinde es sich handelt und wo das Büro seinen Sitz hat, wollten weder die Heidelberger Staatsanwaltschaft noch das Wieslocher Amtsgericht beantworten. Das gilt auch für die Fragen nach der Höhe der Strafbefehle und ob Widerspruch gegen diese eingelegt wurde. Bischoff bestätigte allerdings, dass die Staatsanwaltschaft die Einziehung des Wertes des jeweiligen Tatertrages – also knapp 6000 beziehungsweise fast 8000 Euro – beantragt habe.
"Gegen die übrigen Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die Ermittlungen trotz ihres sehr großen Umfangs keine Tatsachen ergeben hatten, angesichts der im Falle einer Anklageerhebung eine Verurteilung wegen einer Straftat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre", so Staatsanwalt Bischoff weiter. "Es bestand also kein hinreichender Straftatverdacht." Die Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis wegen des Verdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise der Vorteilsannahme sind alle eingestellt worden. "Das heißt: Die Untersuchung der Ausübung des (öffentlichen) Dienstes der beschuldigten Bediensteten hat insoweit keinen hinreichenden Straftatverdacht ergeben", so Bischoff. "Allerdings ist der Geschäftsführer des Sachverständigenbüros, gegen den in dieser Eigenschaft ein Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung beantragt und erlassen wurde, in weiterer Berufstätigkeit auch Bediensteter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis." In dieser Eigenschaft habe er aber in dem strafbefehlsgegenständlichen Sachverhalt allerdings nicht gehandelt. "Sobald dem Rhein-Neckar-Kreis alle relevanten Informationen aus dem offenbar noch laufenden Strafverfahren, das keine dienstliche Tätigkeit betrifft, vorliegen, werden die etwaigen Auswirkungen vom Rhein-Neckar-Kreis als Arbeitgeber in einem strukturierten Verfahren geprüft", teilte Landratsamts-Sprecherin Susanne Uhrig auf RNZ-Anfrage mit.
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft war auch ein von der Gemeinde Mauer auf Veranlassung des Landratsamts in Auftrag gegebenes Brandschutzgutachten für die Sport- und Kulturhalle in Mauer. "Diesbezüglich hat sich aber gegen keinen der Beschuldigten ein hinreichender Straftatverdacht ergeben", so Bischoff.
Update: Donnerstag, 25. Februar 2021, 19.25 Uhr
Entscheidung zu Brandschutz-Affäre im Januar
Mauer/Rhein-Neckar. (cm) Erlischt die vor sich hinschwelende Brandschutz-Affäre oder flammt sie erst richtig auf? Also werden die Ermittlungen eingestellt oder kommt es tatsächlich zu einem Strafbefehl oder gar einer Anklage? Eigentlich sollte das Verfahren bei der Heidelberger Staatsanwaltschaft noch in diesem Herbst abgeschlossen werden.
Doch auch wenn dieser schon weit fortgeschritten sei, laufen die Ermittlungen noch weiter. Dies bestätigte Thomas Bischoff, Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, auf RNZ-Anfrage. Es ist "nunmehr aber mit einiger Gewissheit" davon auszugehen, dass bis Mitte Januar 2021 eine Entscheidung getroffen wird.
Vor über zwei Jahren hatten Ermittler das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das Rathaus der Gemeinde Mauer und Privatwohnungen durchsucht. Der Verdacht damals bei sieben aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern des Landratsamtes: Untreue. Sie sollen Gemeinden für die Erarbeitung von Brandschutzgutachten gezielt Firmen empfohlen haben. Die aktiven Bediensteten bestreiten laut Landratsamt die Vorwürfe. Sie waren zuletzt wegen der Unschuldsvermutung auch weiterhin im Dienst.
Ihren Ursprung haben die Ermittlungen in der Elsenztalgemeinde Mauer. Diese hatte einen 10 000-Euro-Auftrag für ein Brandschutzkonzept für die über 50 Jahre alte Sport- und Kulturhalle an den günstigsten Bieter, die Firma BBD Brandschutzberatung aus Schönbrunn bei Eberbach, vergeben. Das Unternehmen soll nach RNZ-Informationen in enger Verbindung zu einer Person stehen, gegen die ermittelt wird.
Update: Donnerstag, 3. Dezember 2020, 19.34 Uhr
Brandschutz-Affäre vor dem Abschluss
Rhein-Neckar. (cm) In der sogenannten Brandschutz-Affäre stehen die Ermittlungen offenbar kurz vor dem Abschluss. Dies geht aus einer Anfrage der RNZ bei der Heidelberger Staatsanwaltschaft hervor. "Das Ermittlungsverfahren ist weiterhin nicht abgeschlossen", teilte der Erste Staatsanwalt und Sprecher der Behörde, Thomas Bischoff, mit. "Wir sind derzeit aber zuversichtlich, dass dies noch in diesem Herbst der Fall sein wird."
Bekanntlich ist es inzwischen über zwei Jahre her, dass Ermittler das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das Rathaus der Gemeinde Mauer und mehrere Privatwohnungen durchsuchten. Es besteht der Verdacht der Untreue gegen sieben aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Landratsamtes. Darunter sollen sich auch der aktuelle Kreisbrandmeister und dessen Vorgänger befinden. Es steht im Raum, dass sie Gemeinden für die Erarbeitung von Brandschutzgutachten gezielt Firmen empfohlen haben sollen. Das Landratsamt betonte, dass die aktiven Bediensteten die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe bestreiten. Sie waren zuletzt wegen der Unschuldsvermutung auch weiterhin im Dienst.
Losgetreten wurden die Ermittlungen in der Gemeinde Mauer zwischen Heidelberg und Sinsheim. Der dortige Gemeinderat hatte einen 10 000-Euro-Auftrag für ein Brandschutzkonzept für die über 50 Jahre alte Sport- und Kulturhalle an den günstigsten Bieter, die Firma BBD Brandschutzberatung aus Schönbrunn bei Eberbach, vergeben. Das Unternehmen soll nach RNZ-Informationen in enger Verbindung zu einer Person stehen, gegen die ermittelt wird. Die Ermittlungen verzögerten sich immer wieder – zum Beispiel durch Fristverlängerungen für Stellungnahmen der Betroffenen und zuletzt durch die Corona-Pandemie. Nun ist das Ende aber in Sicht.
Update: Freitag, 9. Oktober 2020, 18.34 Uhr
Rhein-Neckar. (cm) Auch zwei Jahre nach der Durchsuchung des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, des Rathauses der Gemeinde Mauer und von mehreren Privatwohnungen ist die Brandschutz-Affäre noch nicht abgeschlossen. Sie schwelt weiter, ein Ende ist derzeit noch nicht in Sicht. "Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen", teilt der Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, Thomas Bischoff, nun auf RNZ-Anfrage mit. Zuletzt hatte es geheißen, dass mit einem Ergebnis "nicht vor Juli" zu rechnen sei.
Bekanntlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue gegen sieben aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Landratsamtes. Darunter sollen sich auch der aktuelle Kreisbrandmeister und dessen Vorgänger befinden. Sie sollen zum Beispiel Gemeinden für die Erarbeitung von Brandschutzgutachten gezielt Firmen empfohlen haben. Die aktiven Bediensteten bestreiten laut Landratsamt die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe und waren zuletzt wegen der Unschuldsvermutung weiterhin im Dienst.
Das Verfahren nahm seinen Lauf in der 4000-Seelen-Gemeinde Mauer zwischen Odenwald und Kraichgau. Diese hatte einen 10 000-Euro-Auftrag für ein Brandschutzkonzept für die über 50 Jahre alte Sport- und Kulturhalle an den günstigsten Bieter, die Firma BBD Brandschutzberatung aus Schönbrunn bei Eberbach, vergeben. Das Unternehmen soll nach RNZ-Informationen in enger Verbindung zu einer Person stehen, gegen die ermittelt wird.
Immer wieder kam es zu Verzögerungen in dem Verfahren. So hatte die Verteidigung wegen der Komplexität des Ermittlungsverfahrens "großzügige Fristverlängerungen" für Stellungnahmen der Betroffenen erbeten, die auch gewährt wurden. Und dann kam die Corona-Krise, die für weiteren Aufschub sorgte – so auch zuletzt: "Im Wesentlichen dürfte es den mehrere Monate langen coronabedingten Einschränkungen des Dienstbetriebes zuzuschreiben sein, dass der Verfahrensabschluss sich verzögert", so Staatsanwalt Bischoff.
Update: Dienstag, 4. August 2020, 18.49 Uhr
Die Brandschutz-Affäre schwelt weiter
Die Ermittlungen laufen noch - Ergebnis nicht vor Juli
Von Christoph Moll
Rhein-Neckar. Noch immer ist das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen sieben Mitarbeiter des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises nicht abgeschlossen. Dies teilte der Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, Thomas Bischoff, nun auf RNZ-Anfrage mit. Mit einem Ergebnis sei nicht vor Juli zu rechnen, so Bischoff weiter. Die Brandschutz-Affäre schwelt also weiter.
In dem Verfahren geht es bekanntlich um die Frage, ob sich aktuelle und inzwischen ehemalige Mitarbeiter der Untreue schuldig gemacht haben. Sie sollen zum Beispiel Gemeinden für die Erarbeitung von Brandschutzgutachten gezielt Firmen empfohlen haben.
Die aktiven Bediensteten bestreiten laut Landratsamt die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe und sind wegen des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Unschuldsvermutung weiterhin im Dienst. Ausgelöst wurde das Verfahren in der 4000-Einwohner-Gemeinde Mauer. Im Sommer 2018 hatten Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft gleichzeitig das Landratsamt, Privatwohnungen von Mitarbeitern der Behörde und das Rathaus der Gemeinde Mauer durchsucht. Damals wurde bekannt, dass sich die Ermittlungen auf den aktuellen Kreisbrandmeister und dessen Vorgänger sowie mehrere Mitarbeiter im Landratsamt konzentrieren sollen.
Verteidigung forderte "großzügige Fristverlängerungen"
Konkret ging es um die Vergabe des 10.000-Euro-Auftrags für ein Brandschutzkonzept für die über 50 Jahre alte Sport- und Kulturhalle an den günstigsten Bieter, die Firma BBD Brandschutzberatung aus Schönbrunn bei Eberbach. Das Unternehmen soll nach RNZ-Informationen in enger Verbindung zu einer Person stehen, gegen die ermittelt wird.
Zuletzt hatte die Verteidigung wegen der Komplexität des Ermittlungsverfahrens "großzügige Fristverlängerungen" für Stellungnahmen der Betroffenen erbeten, die auch gewährt wurden. Ein Grund für die weitere Verzögerung sei nun "die durch die Corona-Pandemie verursachte Einschränkung des Dienstbetriebes der Staatsanwaltschaft Heidelberg", so deren Sprecher Bischoff.