Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord
Neun Jahre Jugendhaft im "Fuchsbuckel"-Prozess gefordert
Darmstadt. (mpt) Die Staatsanwaltschaft hat im Fuchsbuckel-Prozess ihr Plädoyer abgegeben. Die Behörde fordert für den 19-jährigen Angeklagten aus Groß-Bieberau, der am 30. Dezember 2018 auf dem Autobahn-Parkplatz bei Heppenheim einen tödlichen Unfall verursachte, eine Jugendhaftstrafe von neun Jahren mit fünf Jahren isolierter Haft. Die Beweisführung ist am zwölften Verhandlungstag am
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