Plus Fuchsbuckel-Prozess

Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord

Neun Jahre Jugendhaft im "Fuchsbuckel"-Prozess gefordert

30.10.2019 UPDATE: 31.10.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde

Mit 150 km/h war der junge Mann im Dezember 2018 in dieses Auto gekracht. Die Mutter starb, ihr zehnjähriger Sohn wurde schwer verletzt. Der Vater war zum Unfallzeitpunkt nur kurz auf der Toilette des Parkplatzes "Fuchsbuckel" gewesen. Foto: Mahnke/dpa

Darmstadt. (mpt) Die Staatsanwaltschaft hat im Fuchsbuckel-Prozess ihr Plädoyer abgegeben. Die Behörde fordert für den 19-jährigen Angeklagten aus Groß-Bieberau, der am 30. Dezember 2018 auf dem Autobahn-Parkplatz bei Heppenheim einen tödlichen Unfall verursachte, eine Jugendhaftstrafe von neun Jahren mit fünf Jahren isolierter Haft. Die Beweisführung ist am zwölften Verhandlungstag am

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