Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Von Alexander Albrecht
Frankenthal. Nachdem die Justiz am Donnerstag vergangener Woche den mutmaßlichen Babymörder von Frankenthal aus der Untersuchungshaft freilassen musste, hat jetzt der Anwalt seiner Ex-Freundin und Kindesmutter der RNZ bestätigt, seine Mandantin unter besonderen Schutz stellen lassen zu wollen. "Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Antrag, den wir beim Familiengericht einreichen", sagte Frank Peter.
Stimmt das Gericht dem Kontaktverbot zu, darf sich David L. der Frau nicht nähern. "Sie hat große Angst", betonte Peter. Aktuell bestehe keine Gefahr, weder für die Mutter noch für den Angeklagten, versicherte Thorsten Mischler, Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen, gegenüber der RNZ. Zugleich stehe man aber in ständigem Kontakt zum Landgericht Frankenthal und den Prozessbeteiligten.
Denn auch Alexander Klein, Verteidiger von David L., fürchtet, dass der 35-Jährige angefeindet oder körperlich angegangen werden könnte. Deshalb werde der Angeklagte möglicherweise nicht über den Haupteingang zum nächsten Prozesstag am 12. Februar erscheinen. Zumal im Internet Menschen auf die Freilassung mit Empörung und wüsten Drohungen reagiert hätten, so Klein weiter.
David L. saß seit Mai 2016 in Untersuchungshaft, weil er seine erst zwei Monate alte Tochter Senna vom Balkon eines Mehrfamilienhauses in Frankenthal in den Tod stürzen ließ. Trotz der Überlastung des Ersten Strafkammer des Landgerichts und Fluchtgefahr des Angeklagten, sprach sich das Bundesverfassungsgericht wegen der langen Verfahrensdauer dafür aus, David L. vorläufig freizulassen. Da der Haftbefehl aufgehoben ist, muss er bislang lediglich eine Auflage beachten: pünktlich zu den Verhandlungstagen zu erscheinen.
Wie Landgerichtspräsident Harald Jenet am Freitag erläuterte, war die Erste Strafkammer von der langen Verfahrensdauer überrascht worden. Der erste Prozess platzte wegen der Erkrankung der Vorsitzenden Richterin, bei der laufenden Neuauflage ist bereits 40 mal getagt worden. Als Grund nannte Jenet unter anderem, dass Verteidiger Klein in 190 Arbeitstagen insgesamt 73 Urlaubstage aufgeführt habe. Deshalb werde man darüber diskutieren, so kündigte der Präsident an, ob künftig ein anderer Anwalt als Sicherungsverteidiger ein "zeitlich zumutbares" Verfahren gewährleiste.
Zudem wird das Landgericht 3,5 zusätzliche Richterstellen für die Jahre 2018 und 2019 erhalten. Das Personalplus ist dem "Pakt für den Rechtsstaat" zu verdanken, den die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder letzte Woche beschlossen haben. Derzeit arbeiten beim Landgericht circa 35 Richter - nicht alle in Vollzeit -, verteilt auf zehn Zivil- und Strafkammern.