Bußgelder und Freiheitsstrafen drohen bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz
Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne kann "Körperverletzung" sein – Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro drohen
Rhein-Neckar. (RNz/rl) Im Zusammenhang mit den aktuellen Quarantäne-Maßnahmen weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die von allen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises erlassenen Allgemeinverfügungen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.
> Zum Beispiel kann eine Nichteinhaltung der
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