Die Fähre ist die einzige Verbindung von der Kollerinsel zum Festland. Dieses Foto zeigt sie am Anleger in Brühl. Foto: Lenhardt
Von Alexander Albrecht
Brühl. Die Zukunft der Kollerfähre steht auf der Kippe. Der Rechnungshof empfiehlt dem Land, den Betrieb einzustellen. Landrat Stefan Dallinger hält dies rechtlich für unzulässig. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen:
> Was kritisiert der Rechnungshof? Die Kollerinsel liegt zwischen den Gemeinden Brühl, in dessen Verwaltungsgebiet sie fällt, und Otterstadt. Von der Pfalz aus ist sie das ganze Jahr lang über die L 630 zu erreichen. Zudem betreibt das Land in der Sommersaison eine Motorfähre, die die Kollerinsel mit Brühl verbindet. Diese verursacht jedoch laut Rechnungshof hohe Defizite, von 2013 bis 2017 habe das Land ein Minus von rund 740.000 Euro ausgleichen müssen. Da Baden-Württemberg rechtlich nicht dazu verpflichtet sei, den Betrieb einer regionalen Ausflugsfähre aufrechtzuerhalten, empfiehlt die Behörde, diesen bereits Ende des Jahres aufzugeben.
> Was sagt das Finanzministerium dazu? Es befürwortet den Weiterbetrieb der Fähre aus Gründen der Historie, des Naturschutzes und der Erreichbarkeit. Das Ministerium will aber, dass sich die Gemeinde Brühl an der Finanzierung beteiligt. Schließlich diene der Fährbetrieb auch der Naherholung von Menschen, die in der Region lebten.
> Wie soll es nun weitergehen? Landrat Stefan Dallinger teilt die Stuttgarter Haltung nicht. "Wir gehen davon aus, dass der Vorgang bisher nur fiskalisch, jedoch nicht verkehrsrechtlich bewertet worden ist", sagte er laut einer Mitteilung bei einem Vorort-Termin, den der Brühler Bürgermeister Ralf Göck organisiert hatte und an dem auch fünf Landtagsabgeordnete aus der Region teilnahmen. Dallinger verwies auf Recherchen von Fachämtern im Landratsamt. Danach sei die Fähre ein "notwendiger Bestandteil" für die verkehrliche Erschließung und Nutzung der Kollerinsel der durchgehend befahrbaren L 630. Diese führt von Schwetzingen über Brühl zur Kollerinsel und von dort bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze.
> Wie bewertet das Landratsamt die Rechtslage? Die Mitarbeiter sind tief in die Rechtshistorie eingetaucht und haben herausgefunden, dass der Fährbetrieb auf einen großherzoglichen Erlass von 1834 zurückgeht und er seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg ununterbrochen aufrechterhalten worden ist. Nach dem bis 1945 geltenden preußischen Wegerecht sei die Fähre damit zur öffentlichen Straße geworden und falle als Teil einer Landesstraße in die Straßenbaulast des Landes.
> Welche Argumente gibt es noch für die Fähre? Dallinger macht darauf aufmerksam, dass es aufgrund von Brückensanierungen in der Region zu wenige Rheinquerungen für den Autoverkehr gibt beziehungsweise deren Nutzbarkeit eingeschränkt ist. Nach Angaben von Ralf Göck hat die Gemeinde Brühl bereits fast eine halbe Million Euro in die Erschließung der Kollerinsel investiert, die als sogenannter Taschenpolder dem Hochwasserschutz diene. Das Geld sei insbesondere in den Parkplatz und sowie den Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss des Campingplatzes geflossen. Nach Abzug von Landeszuschüssen seien 411.000 Euro an der Gemeinde hängen geblieben. Das Ende des Fährbetriebs würde zudem die Existenz von zwei großen landwirtschaftlichen Betrieben gefährden, die insgesamt mehr als 70 Hektar Fläche auf der Kollerinsel bewirtschafteten.
> Wie positionieren sich die Landtagsabgeordneten? Alle fünf sind sich laut einer Mitteilung des Rhein-Neckar-Kreises einig, dass die Fähre erhalten bleiben muss. Sie schließen sich der rechtlichen Bewertung des Landratsamts an und wollen das Land darum bitten, den Fährbetrieb von Brühl zur Kollerinsel "auch für künftige Jahre" zu erhalten und zu finanzieren.