Verfahren eingestellt: Zugführer muss nach "Geisterfahrt" im Elsenztal 2000 Euro zahlen
Eine S-Bahn wird der 62-jährige Zugführer aber nie mehr steuern - "Das darf er nicht mehr", sagt ein Bahnsprecher
Von Carsten Blaue
Sinsheim. Nach der "Geisterfahrt" eines Zugs der S-Bahnlinie 5 durch das Elsenztal im September vergangenen Jahres hat das Amtsgericht Sinsheim das Verfahren gegen den 62 Jahre alten Zugführer eingestellt. Er muss eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro bezahlen. Seine Schuld an dem Vorfall konnte nicht nachgewiesen werden. Dennoch wird er keine Züge mehr steuern: "Das
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+