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Verfahren eingestellt: Zugführer muss nach "Geisterfahrt" im Elsenztal 2000 Euro zahlen

Eine S-Bahn wird der 62-jährige Zugführer aber nie mehr steuern  - "Das darf er nicht mehr", sagt ein Bahnsprecher

11.08.2016 UPDATE: 12.08.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Ein Triebwagen der S-Bahnlinie 5 fährt am Haltepunkt Reilsheim ein. Hier endete im vergangenen September die führerlose Fahrt. Foto: Alex

Von Carsten Blaue

Sinsheim. Nach der "Geisterfahrt" eines Zugs der S-Bahnlinie 5 durch das Elsenztal im September vergangenen Jahres hat das Amtsgericht Sinsheim das Verfahren gegen den 62 Jahre alten Zugführer eingestellt. Er muss eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro bezahlen. Seine Schuld an dem Vorfall konnte nicht nachgewiesen werden. Dennoch wird er keine Züge mehr steuern: "Das

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