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Geothermiewerk Brühl: Das Gelände wird nicht sofort geräumt

Obwohl die Gemeinde Brühl vor dem Landgericht Mannheim mit ihrer Räumungsklage gegen den Investor GeoEnergy erfolgreich war, will sie das Urteil der zweiten Instanz abwarten.

29.01.2014 UPDATE: 29.01.2014 05:00 Uhr 45 Sekunden
Nachdem die Erdwärmeanlage im pfälzischen Landau für kleinere Erdstöße verantwortlich gemacht wurde, geriet auch das Brühler Projekt zunehmend in die Kritik. Foto: dpa
Brühl. (stek) Obwohl die Gemeinde Brühl vor dem Landgericht Mannheim mit ihrer Räumungsklage gegen den Investor GeoEnergy kürzlich erfolgreich war, hat der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit entschieden, von diesem Recht nicht sofort Gebrauch zu machen. Es geht um ein Zusatzgelände des geplanten Geothermiewerks. Ein Rechtsanwalt riet den Gemeinderäten offenbar dazu, die
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