Südhessen/Bergstraße. (pol/lyd) Bei Verkehrskontrollen auf der A5 und der A67 im Bereich Bergstraße am vergangenen Sonntag stoppte die Polizei insgesamt sieben Lkw, deren Fahrer sich nicht an das Sonntagsfahrverbot hielten und auch keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.
Bei einem Fall auf der A67 bei Einhausen kontrollierte die Polizei einen 29 Jahre alten Sattelzug-Fahrer aus Rumänien. Als Fahrer eines ausländischen Transportunternehmens hätte er eine Genehmigung benötigt, um Waren innerhalb Deutschlands zu transportieren, wie die Polizei Südhessen auf Nachfrage mitteilt. Er konnte weder diese noch eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Somit verstieß er neben dem Sonntagsfahrverbot auch gegen geltende internationale Transportbestimmungen.
Beim Auslesen seines digitalen Fahrtenschreibers stellten die Beamten außerdem fest, dass sich der Fahrer nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten gehalten hatte. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1500 Euro fällig. Der Fahrer und der Transportunternehmer erhalten entsprechende Anzeigen.
Bei einer weiteren Kontrolle fiel den Polizisten ein Sattelzug aus Spanien auf. Dieser war auf der A67 bei Lorsch mit Luftfracht unterwegs in Richtung Spanien, so die Polizei auf Nachfrage. Die von den beiden Fahrern vorgelegte Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot war bereits seit über einem Jahr abgelaufen. Dafür waren an Ort und Stelle 3000 Euro fällig.
Bei allen Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot wurde die Weiterfahrt bis 22 Uhr von der Polizei untersagt. Auf die Kontrollierten kommen Bußgelder zu.