Mannheim. (oka) Gemäß der Landesverordnung können allgemeinbildende und berufliche Schulen vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb mit Präsenz- und Fernunterricht einführen. Das soll im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleisten. Neben der Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Abstandsgeboten sieht die Landesverordnung besondere Bestimmungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten vor.
Da die Anzahl der Neuinfektionen in Mannheim seit Mitte November im Durchschnitt bei mehr als 200 pro 100.000 Einwohnern liegt, hat das örtliche Gesundheitsamt nun festgelegt, dass diese Bestimmungen auch für Mannheim gelten. Den Schulen wird somit ermöglicht, Wechselunterricht anzubieten. Das gab Bildungsbürgermeister Dirk Grunert am Dienstag in der Sitzung des Hauptausschusses bekannt. "Die Entscheidung über den vorübergehenden Wechselbetrieb treffen die Schulleitungen im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall auch die Umstellung auf Wechselbetrieb vorgeben", so Grunert. "Die Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörde wurden entsprechend informiert."
Laut Peter Schäfer, dem Leiter des Gesundheitsamts, hat sich die Zahl der in Quarantäne befindlichen Kinder und Jugendlichen verringert. "Derzeit sind vier Kindertagesstätten, neun Grundschulen und zwei weiterführende Schulen betroffen", erklärte er. Glücklicherweise seien zumindest in Mannheim Kitas und Schulen keine enormen Infektionstreiber.