Kirchgänger scheitert wegen Corona-Verordnung vor Gericht
Eilantrag abgelehnt - Kläger beruft sich auf Religionsfreiheit
Mannheim. (dpa-lsw) Ein Kirchgänger ist mit einem Eilantrag gegen das Verbot von Veranstaltungen in Kirchen gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verwarf den Antrag des Mannes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg als unzulässig. Der Antragsteller sei trotz Anwaltszwangs nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen, begründete der 1. Senat den
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