Mathias B. (l.) und Claudia Rhein wurden im August auf Anweisung des Abtpräses der Beuroner Kongregation als Geschäftsführer der Ökonomie GmbH entlassen. Kurz musste auch Abt Wilfried (Mitte) gehen. Foto: Rothe
Von Timo Teufert
Heidelberg-Ziegelhausen. Ein neues Kapitel im Streit um die Benediktinerabtei Neuburg haben am Donnerstag die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Ökonomie Stift Neuburg GmbH, Mathias B. und Claudia Rhein, aufgeschlagen: Sie haben für die Gesellschaft, die sich um die Gastronomie und die Landwirtschaft kümmern sollte, beim Amtsgericht die Insolvenz für das Unternehmen beantragt. Grund dafür sei, dass beide - obwohl von ihren Aufgaben seit dem 18. August entbunden - noch immer im Handelsregister eingetragen sind und beide nicht persönlich für die Gesellschaft in Haftung genommen werden wollten. Der Rechtsanwalt der Abtei, Werner Bornemann-von Loeben, sieht die Insolvenzanmeldung hingegen als reine Boshaftigkeit gegenüber dem Kloster.
Denn: "Die Gesellschaft ist nicht insolvent. Sie hat keine erkennbaren Verbindlichkeiten und ist mit ihrem Konto weit im Plus", versichert Bornemann-von Loeben. Ein Insolvenzgrund liege deshalb aus rechtlicher Sicht gar nicht vor: "Die Gesellschaft ist weder überschuldet, noch besteht eine Zahlungsunfähigkeit." Zwar seien beide Geschäftsführer noch im Handelsregister eingetragen, die Gesellschafterversammlung habe nach der Abberufung von Braun und Rhein jedoch den langjährigen Verwalter des Klosters, Ronei Caloni, zum Geschäftsführer bestellt. Dem hätten sich auch beide gefügt: Sie seien nicht mehr zur Arbeit erschienen und haben sich auch nicht gegen ihre Entlassung gewehrt und beispielsweise eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
"Die Umschreibung konnte noch nicht erfolgen, weil Herr Caloni vier Wochen im Urlaub war", erklärt Bornemann-von Loeben. Außerdem habe es Probleme beim Vereinsregister gegeben. Denn man müsse zwischen kirchen- und zivilrechtlichen Schritten unterscheiden, so der Anwalt. Der Abtpräses der Beuroner Kongregation, Albert Schmidt, habe das Kloster kirchenrechtlich angewiesen, die beiden Geschäftsführer zu entlassen, drei Wochen später entpflichtete er Abt Winfried Schwab von seinem Amt. Weil die Benediktiner aber als Verein organisiert sind, musste für die zivilrechtliche Seite eine Mitgliederversammlung abgehalten werden, um Prior Ambrosius Leidinger zum neuen Vorsitzenden zu wählen. Weil aber beim Vereinsregister ein Fehler passierte, dauerte es eine Weile, bis er eingetragen war - und so gegenüber dem Handelsregister legitimiert war. Trotzdem gelte die Abberufung der Geschäftsführer.
In ihrer Presseerklärung werfen Braun und Rhein zudem Bornemann-von Loeben vor, er habe nie eine Mandatsvollmacht vorlegen können, um eine Übergabe rechtskonform zu gestalten. "Die Abberufung der Geschäftsführer erfolgte durch das Kloster, ich habe keine Erklärungen gegenüber den Geschäftsführern abgegeben", betont der Anwalt. Er habe die beiden lediglich in einem Brief gebeten, ihm und Caloni die außergewöhnlich hohen Rechnungen der Ökonomie GmbH an das Kloster zu erläutern. Dafür brauche er keine Vollmacht.
"Die Rechnungen der Ökonomie GmbH sind dafür aber erklärungsbedürftig", berichtet Bornemann-von Loeben. Sie umfassten beispielsweise Beratungen der Klosterleitung bei einem Rechtsstreit, für EDV und Telefonie, Anteile am verkauften Wasser oder Gartenpflege. Teilweise würden Fantasiebeträge in Rechnung gestellt: So habe Rhein etwa Arbeiten in der Küche der Abtei mit einem Stundensatz von 200 Euro angesetzt.
Auch den Vorwurf B.s, es sei vor der Amtszeit von Abt Winfried Schwab zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen, weist Bornemann-von Loeben scharf zurück: "Gemeint ist hier die Veräußerung des ehemaligen Bildungszentrums in der Neckarhelle an einen Bauträger. Das Haus wurde unter dem damaligen Schätzwert verkauft." Allerdings sei es auch schwer gewesen, Interessenten für die marode Immobilie - der Käufer ließ sie abreißen und baute dort Einfamilienhäuser - zu finden. "Es gab 2007 keinen Immobilienboom wie heute", so Bornemann-von Loeben. Nur weil der Schätzpreis nicht erreicht wurde, sei dies keine finanzielle Unregelmäßigkeit.