Heidelberg. (hob) Die Mietpreisbremse bleibt in den Augen von Christoph Nestor, Organisationsleiter des Heidelberger Mietervereins, ein stumpfes Schwert und eine Fehlkonstruktion - daran ändert es auch nichts, dass das Bundeskabinett gestern eine Verschärfung des Gesetzes beschlossen hat.
Seit 1. November 2015 gilt in Heidelberg die Mietpreisbremse. Sie soll verhindern, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen die Miete so stark erhöht wird, dass sie über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. So weit die Theorie. Doch Nestor berichtet, dass sich kaum jemand gegen Wucherpreise auf dem angespannten Wohnungsmarkt wehrt: "Welcher Mieter fängt schon direkt nach dem Einzug in die neue Wohnung Streit mit seinem Vermieter an?"
In Heidelberg habe der Mieterverein in den drei Jahren, seitdem das Gesetz gilt, praktisch kein einziges Beratungsgespräch geführt, weil ein Mitglied die Mietpreisbremse ziehen wollte. "Dabei wäre für Heidelberg eine wirksame Mietpreisbremse ein Segen", glaubt Nestor.
Allerdings müsste die Landesregierung dann auch diese Regelung flächendeckend für alle Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises einführen. Bislang gilt sie nur in Brühl, Dossenheim, Eppelheim, Hemsbach, Leimen, Sandhausen und Edingen-Neckarhausen. Auch dieser Schwachpunkt sei mit der nun beschlossenen Gesetzesverschärfung nicht geändert worden, kritisiert Nestor.
Vor allem fehlt es in den Augen von Nestor aber an wirkungsvollen Sanktionen gegen Mietwucher. So hält es der Organisationsleiter des Mietervereins für sinnvoll, dass Vermieter auch rückwirkend zur Kasse gebeten werden können - wenn zum Beispiel der Mieter nach ein paar Monaten oder wenigen Jahren festgestellt hat, dass er immer zu viel Geld bezahlt hat.
Doch genau dieser Abschreckungsmechanismus ist auch in dem geänderten Gesetz nicht vorgesehen. Und so zieht Nestor ein resigniertes Fazit: "Eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, gibt es nach wie vor nicht."