Heidelberg. (RNZ) Ebenso wie die Kitas sollen ab Montag, 29. Juni, auch die Grundschulen in Baden-Württemberg zu einem sogenannten "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" zurückkehren. Das hat die Landesregierung vergangene Woche bekanntgegeben. Grundlage dafür sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der vier baden-württembergischen Universitätskliniken zum Infektionsgeschehen bei Kindern.
Konkret heißt das für Heidelberg: alle Kinder der 18 Grundschulen, der drei Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten sowie der Grundschulförderklassen und Vorbereitungsklassen im Primarbereich können wieder regelmäßig ihre Schule besuchen, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Täglich gibt es Präsenzunterricht mit vier Zeitstunden und verlässlichem Stundenplan. Schulen können Unterricht und Lernzeit sowie Betreuung individuell organisieren. Der Unterrichtsbeginn erfolgt gestaffelt. Zeitversetzt gibt es Bewegungspausen.
Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten besondere Regeln: So müssen beispielsweise die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und dürfen sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Auf Abstandsgebote im Klassenraum wird verzichtet, Hygieneregeln gelten weiterhin. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Außerdem können Eltern ihr Kind aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen.
Betreuung nach dem Unterricht
Das kommunale Betreuungsangebot außerhalb des verlässlichen Unterrichts an der Grundschule erfolgt durch päd-aktiv e.V. entsprechend der Betreuungsverträge der Eltern mit dem Verein. Die bisherige Notbetreuung an den Grundschulen, die über die Corona-Verordnung des Landes für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen geregelt war, entfällt.
Weiterführende Schulen
Im Sekundarbereich (weiterführende Schulen ab Klasse 5) gibt es weiterhin ausschließlich den rollierenden Fern- und Präsenzunterricht. Ausgenommen sind die Prüfungsjahrgänge und Vorprüfungsjahrgänge. Für die Klassenstufen 5 bis 7 gibt es nach wie vor eine Notbetreuung, die in der Corona-Verordnung des Landes geregelt ist.
Infos zum Regelbetrieb und zur Betreuung an Grundschulen gibt es auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter www.km-bw.de
Infos zur Betreuung an den Heidelberger Grundschulen gibt es bei päd-aktiv unter www.paed-aktiv.de
Update: Montag, 22. Juni 2020, 15.58 Uhr
Heidelberg. (ani) Die Schule geht am Montag wieder los – wenigstens schrittweise. Nach den Pfingstferien starten, wie in ganz Baden-Württemberg, auch die Heidelberger Grundschulen zunächst mit einem rollierenden System. Das heißt: In den Klassenstufen 1 bis 4 findet stundenweiser Präsenzunterricht statt. Wie das im Detail aussieht, welche Schüler wann genau kommen dürfen – darüber entscheidet die jeweilige Grundschule entsprechend der Lehrerressourcen, die ihr zur Verfügung stehen.
Auch außerhalb der Unterrichts- und Notbetreuungszeiten am Schulvormittag ist die Betreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler ab Montag, 15. Juni, wieder möglich. Diese bietet der Verein Päd-Aktiv als Betreuungspartner der Stadt unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln direkt an den Grundschulen an. Diese Betreuungsleistung steht aber nur an den Tagen mit Präsenzunterricht und nur jenen Kindern zur Verfügung, deren Eltern einen Vertrag mit Päd-Aktiv für die Betreuung abgeschlossen haben. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiten können Kinder dann wieder betreut werden.
Eine gesonderte Anmeldung ist bei einem bestehenden Betreuungsvertrag nicht notwendig. Für die Planung bittet Päd-Aktiv die Eltern dennoch, die Einrichtungsleitung über die Teilnahme des Kindes an der Betreuung zu informieren. Betreuungszeiten sind abhängig von der jeweiligen Schule, entweder vor und nach dem Unterricht von 7.30 bis 8.30 Uhr und 12 bis 17 Uhr oder ausschließlich nach dem Unterricht von 11.30 bis 17 Uhr.
Die Kinder werden von pädagogischem Fachpersonal in weitgehend gleichbleibenden Kleingruppen mit maximal 14 Kindern (bei entsprechender Raumgröße) betreut. Päd-Aktiv betreut in Heidelberg insgesamt 3200 Kinder an Grundschulen und betreibt auch selbst eine Kita am Zollhofgarten in der Bahnstadt. Dafür beschäftigt Päd-Aktiv 350 Mitarbeiterinnen.
Neben der regulären Betreuung für die Kinder im Präsenzunterricht steht für alle anderen weiterhin die erweiterte Notbetreuung zur Verfügung – und zwar in den Zeiten, in denen die Kinder keinen Präsenzunterricht haben. Auf diese Notbetreuung haben aber weiterhin nur wenige Anspruch – nämlich laut Corona-Verordnung Kinder, deren beide Eltern oder deren alleinerziehender Elternteil einer systemrelevanten oder präsenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb der Wohnung nachgehen. Darüber hinaus anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Teilnahme an der Notbetreuung "zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich" ist, wie es in der Verordnung heißt.
Die erweiterte Notbetreuung wird am Schulvormittag durch die Grundschule verantwortet und am Nachmittag durch Päd-Aktiv fortgeführt. Die Betreuungsregelungen gelten zunächst bis Ende Juni. Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der Corona-Verordnung in Aussicht gestellt, die dann die Grundlage für weitere Planungen zwischen dem städtischen Schulamt und Päd-Aktiv bilden wird.
Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte Ende Mai die Öffnung der Kitas zum 30. Juni angekündigt. Am 9. Juni kam nun erneut eine neue Corona-Verordnung heraus. Nur: Von der Öffnung der Kitas steht darin kein Wort. Im Gegenteil: Das Land hat darin sogar die Einschränkung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen zunächst noch einmal bis zum Ablauf des 30. Juni verlängert. Unter welchen Bedingungen Kitas danach wieder öffnen können? Niemand weiß es.
Deshalb wird in Heidelberg nun auch nach den Pfingstferien ab Montag, 15. Juni, eine erweiterte Notbetreuung für Kita-Kinder angeboten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Eltern oder alleinerziehender Elternteil einer systemrelevanten oder präsenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb der Wohnung nachkommen müssen. Außerdem werden Kinder "notbetreut", die einen besonderen Förderbedarf haben oder deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist.
Falls dann noch freie Kapazitäten vorhanden sind, können weitere Kinder ohne besondere Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Einrichtungsleitung der jeweiligen Kindertagesstätte. Die Platzkapazitäten sind laut Auskunft der Stadt in den rund 130 Kitas in Heidelberg aktuell sehr unterschiedlich. Auf die Gesamtstadt gesehen waren – Stand 8. Juni – 77 Prozent der Notbetreuungsplätze in den Krippen belegt und 67 Prozent der Notbetreuungsplätze im Kindergartenbereich. Es sind also noch Platzkapazitäten vorhanden – in manchen Kitas mehr, in anderen weniger.
Der Städtetag geht unterdessen davon aus, dass der Ministerrat am 16. Juni über die Öffnung von Kitas beschließen wird. Die genauen Regelungen sollen danach in einer neu gefassten Corona-Verordnung festgelegt werden.