GGH Heidelberg

Externe Hausreinigung lässt Nebenkosten steigen

Mieter sind sauer: Auch Pkw-Stellplätze werden teurer - Manche legten Einspruch ein, andere wandten sich an den Mieterverein

05.10.2017 UPDATE: 06.10.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
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Foto: Federico Gambarini/Symbolbild

Von Sebastian Riemer

Viele Mieter der städtischen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) sind richtig sauer. Manche legten Einspruch ein, andere wandten sich an den Mieterverein - und einige auch an die RNZ. Der Anlass des Ärgers ist ein doppelter. Worum es geht:

Die Mieter dürfen nicht mehr selbst das Haus sauber machen: Die GGH hat ab Anfang September für 223 Häuser mit insgesamt 2339 Mietwohnungen die Reinigungsarbeiten an externe Firmen vergeben. Wo bisher die Mieter selbst das Treppenhaus putzten oder im Winter den Schnee räumten, macht das nun ein Dienstleister. Das erhöht natürlich die Nebenkosten - laut GGH um durchschnittlich etwa 15 Euro im Monat. Mittelfristig sollen alle 7000 GGH-Mietwohnungen umgestellt werden.

Der GGH macht dieses Thema schon lange zu schaffen. Eine Mieterbefragung im Jahr 2014 zeigte, dass sehr viele Mieter unzufrieden damit sind, dass die Reinigungsarbeiten von anderen Mietparteien häufig nicht durchgeführt würden. "Auch Abmahnungen haben bislang nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt", sagt GGH-Chef Peter Bresinski. "Viele Mieter können aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr putzen, andere schaffen es aus beruflichen Gründen nicht." Es sei organisatorisch nicht möglich, nur bei denjenigen einen Dienstleister kommen zu lassen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkämen. Also habe man handeln müssen - und die ersten 2339 Mietparteien im Juli über die Umstellung informiert.

Das Problem: Die GGH kann solch eine Vertragsänderung eigentlich nicht erzwingen. Die Pflicht der Mieter, die Reinigung selbst auszuführen, ist zugleich auch ihr Recht - und zu ändern ist dies nur mit ihrer Zustimmung. Bresinski ist das bewusst: "Es müssten allerdings alle Mieter eines Hauses der Umstellung zustimmen." Und das sei erfahrungsgemäß nicht zu erreichen. Man bewege sich rechtlich auf dünnem Eis, gibt er zu. "Die GGH hat eine unternehmerische Entscheidung gefällt mit der Konsequenz, dass einzelne Mieter sich nicht einverstanden erklären. Dieses Risiko liegt bei der GGH." Bislang hätten 226 der 2339 Mieter Einspruch eingelegt, in manchen Häusern habe es Aushänge gegeben, auf denen teilweise auch "mit Falschaussagen Stimmung gemacht" worden sei. "Wir bauen auf das Verständnis der Mieter, dass es für eine einheitliche Handhabung zur Erreichung eines Ziels manchmal unvermeidbar ist, die Wünsche und Bedürfnisse Einzelner hinten anzustellen", so Bresinski. "Eine Minderheit ist dagegen - und mit denen werden wir uns einigen." Es habe Gesprächstermine gegeben und allen, die Einspruch eingelegt haben, wurde angeboten, nach einer Testphase von einem halben Jahr erneut in den Dialog zu treten. "In Einzelfällen, etwa wenn alle Mieter eines Hauses selbst reinigen wollen, finden wir sicher auch individuelle Lösungen", verspricht Bresinski.

Beharren Mieter auf ihrem Recht, selbst zu putzen - und die GGH darauf, diese Dienstleistung zu vergeben, müssen am Ende Gerichte entscheiden.

Die Pkw-Stellplätze wurden teurer: Bereits ab April/Mai erhöhten sich für 2300 Haushalte die Kosten ihres Stellplatzes um durchschnittlich sechs Euro. Die GGH verzichtete aber auf ein formales "Erhöhungsverlangen", bei welchem dem Mieter etwa die ortsübliche Vergleichsmiete mitgeteilt wird. Diese wird im Heidelberger Mietspiegel für Pkw-Stellplätze auch gar nicht gesondert ausgewiesen.

Laut GGH seien die Stellplatzmieten an die aktuelle GGH-Neuvermietungsmiete angepasst worden. Diese liege in aller Regel unter dem ortsüblichen Durchschnitt. Daher halte man das Vorgehen für rechtlich zulässig. Bislang hätten 15 Mieter Widerspruch eingelegt. "Diese erhalten natürlich ein neues gerichtsfestes Erhöhungsverlangen", so Bresinski.

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