An der Kurve oberhalb des Heidelberger Schlosses wird das Gebäude Schloß-Wolfsbrunnenweg 16 (rechts) abgerissen. Auf Höhe des Nachbargebäudes soll ein neues Bauwerk mit Satteldach gebaut werden. Foto: Alex
Von Birgit Sommer
Heidelberg. Die Heidelberger sind immer mal wieder erstaunt, welche Veränderungen an alter, gar denkmalgeschützter Bausubstanz möglich sind – mit Einwilligung des Landesdenkmalamtes sogar. Beispiele hierfür gibt es am vorderen Schloß-Wolfsbrunnenweg. Direkt an der Kurve oberhalb des Heidelberger Schlosses wird das Gebäude Nummer 16 abgerissen. 14 Meter nach hinten gerückt – auf Höhe des Nachbargebäudes – soll ein neues Bauwerk mit Satteldach und Dachgauben entstehen, das Platz für fünf Wohnungen und eine Tiefgarage bereithält.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Heidelberg, bestehend aus fünf renommierten ortsfremden Architekten, hatte in einem zweiten Anlauf im Juni 2020 der Planung zugestimmt. Ein Dreivierteljahr zuvor hatten die Experten es abgelehnt, dass Architekt Hansjörg Maier das neue Gebäude der Neckarsulmer Akin-Bau direkt in die Kurve am Straßenrand plante, wo auch das alte, nicht denkmalgeschützte Haus steht. Laut Stadtverwaltung hat das Landesamt für Denkmalpflege den Plänen grundsätzlich seine Zustimmung erteilt, allerdings Auflagen für den Neubau formuliert. Ein Beispiel für diese Auflagen: "Für alle von außen sichtbaren Bauteile ist eine unauffällige Farbe zu verwenden."
In der großen Baugrube neben der denkmalgeschützten „Weißen Villa“ (links) im Schloß-Wolfsbrunnenweg 18 entsteht das Terrassengebäude. Foto: AlexNoch mehr infrage gestellt wird von Beobachtern der Bau nebenan, Schloß-Wolfsbrunnenweg 18. Neben der denkmalgeschützten "Weißen Villa" aus dem Jahr 1876 mit schönen Malereien und Stuckarbeiten in den Innenräumen wurde bereits eine eindrucksvolle Baugrube ausgehoben. Hier entsteht ein großer Terrassenanbau mit großzügigen Lofts, einer Gewerbeeinheit und elf Auto-Stellplätzen.
Ganz ungeschützt sind die alten Gebäude eigentlich nicht. Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilte, liegen beide im Geltungsbereich der kommunalen Satzung zum Schutz der Gesamtanlage "Alt Heidelberg" vom 26. Juni 2003. "Diese schützt das vorhandene Erscheinungsbild der Altstadt von Heidelberg mit den umgebenden Hanglagen und dem Neckar."
Nach dieser Satzung bedürften alle Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage der Zustimmung beziehungsweise Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Gebäude Schloß-Wolfsbrunnenweg 18 sei zudem ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Veränderungen an seinem Erscheinungsbild seien damit über die Satzung hinaus auch nach § 8 Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig.
Von der Stadt wurde das Bauvorhaben schon vor einigen Jahren genehmigt. Einer Stadtsprecherin zufolge hat auch das Landesdenkmalamt seine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Eine schriftliche Stellungnahme mit einer genauen Begründung für die Genehmigung gebe es dazu nicht, hieß es auf Anfrage. Die sei gesetzlich auch nicht gefordert.
Dem Regierungspräsidium lag zudem ein baurechtlicher Nachbarwiderspruch vor, der laut Pressesprecherin am 5. November 2020 als unbegründet zurückgewiesen wurde. Ergänzend dazu sei dieses Bauvorhaben auch fachaufsichtlich geprüft worden: "Das Regierungspräsidium kam zu dem Ergebnis, dass keine Gründe für ein fachaufsichtliches Einschreiten vorliegen."
Wollte die Stadt das Erscheinungsbild schützen und weitere private Baupläne oberhalb des Schlosses verhindern, müsste sie eine Veränderungssperre über das Gebiet legen. Voraussetzung und rechtliche Grundlage dafür, so die Sprecherin der Stadt, wäre ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. "Bislang ist keine Aufstellung eines Bebauungsplans und damit kein Erlass einer Veränderungssperre geplant."