Bundesnotbremse

Am Samstag wird in Heidelberg gelockert (Update)

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt, tritt die Notbremse außer Kraft. Ab dem 1. Mai gibt es keine Ausgangssperre mehr.

27.04.2021 UPDATE: 29.04.2021 08:30 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden
Die Heidelberger Neckarwiese mit Blick auf die Altstadt und das Schloss. Archiv-Foto: Alex

Von Anica Edinger

Heidelberg. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Heidelberg sinkt weiter: Laut Landesgesundheitsamt (LGA) lag der Wert am Mittwoch bei 62,5 (Dienstag: 66,3). Das heißt nun definitiv: Am Samstag, 1. Mai, fällt die Notbremse. Denn seit das Robert-Koch-Institut an diesem Donnerstag die Zahlen des LGA bestätigte, liegt die Inzidenz offiziell fünf Werktage in Folge unter 100. Was ab dann gilt – ein Überblick:

> Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gilt ab Samstag nicht mehr.

> Kontaktbeschränkungen: Treffen – im öffentlichen wie auch im privaten Raum – sind wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

> Einzelhandel: Beim Shoppen muss zwar weiter vorher ein Termin vereinbart werden (Click & Meet) – nur braucht man dafür ab Samstag keinen negativen Corona-Test mehr.

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> Freizeit, Kultur, Bildung: Für den Zoo-Besuch muss weiter ein Termin gebucht werden, aber auch hier muss kein negativer Corona-Test mehr vorgewiesen werden. Galerien, Museen oder Gedenkstätten dürfen wieder öffnen. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen wieder öffnen. Schulen aller Klassenstufen bleiben beim Präsenzunterricht in Wechselmodellen, Kitas beim Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

> Dienstleistungen: Friseure dürfen wieder ohne tagesaktuellen Corona-Test besucht werden.

> Sport: Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist wieder erlaubt.

Update: Donnerstag, 29. April 2021, 8.35 Uhr


Lockerungen in Heidelberg erst ab Samstag

Von Anica Edinger

Heidelberg. Es wird immer skurriler: Noch am Montag erklärte das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, die Notbremse könnte in Heidelberg an diesem Donnerstag wieder außer Kraft treten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz vorher fünf Tage lang – vom letzten Freitag bis zu diesem Dienstag – unter 100 gelegen habe. Das ist nun der Fall, und dennoch wird am Donnerstag nicht gelockert. Denn die Behörde musste sich korrigieren: Erst am Samstag, 1. Mai, fallen aller Voraussicht nach Beschränkungen wie Ausgangssperre und Testpflicht beim Shoppen. Wieso das so ist und was wann gilt – die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann tritt die Notbremse wieder außer Kraft? Das ist in Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes des Bundes geregelt, der Notbremse, die vergangene Woche beschlossen wurde. Dort heißt es: Unterschreitet in einem Land- oder Stadtkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft. Das heißt: Sonn- und Feiertage mit einer Inzidenz unter 100 fließen nicht in die Fünf-Tage-Spanne mit ein – Samstage aber schon, sie gelten als Werktage.

Ist das in Heidelberg der Fall? Noch nicht – da der Sonntag herausgerechnet werden muss. Das Landesgesundheitsamt (LGA) meldete am Dienstag eine Inzidenz von 66,3 – der mit Abstand niedrigste Wert aller Städte und Kreise in Baden-Württemberg. Nach den Zahlen des LGA wäre es nun der vierte Tag, an dem der 100er-Wert unterschritten wurde. Doch für die Bundesnotbremse zählen nicht die Inzidenzwerte des Landes.

Welcher Inzidenzwert zählt denn? Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dieses bekommt seine Daten zwar vom LGA. Doch das RKI veröffentlicht diese immer erst am Morgen, nachdem das LGA seine Daten geliefert hat – also mit einem Tag Verzug.

Was bedeutet das für Heidelberg? Das RKI meldete am vergangenen Samstag mit 99,7 das erste Mal einen Wert unter 100; am Montag mit 84,2 das zweite Mal (weil der Wert vom Sonntag nicht mitgezählt wird) und am Dienstag mit 78,6 am dritten Werktag in Folge. An diesem Mittwoch veröffentlicht das RKI dann die Zahl, die das LGA am Dienstagabend schon meldete: 66,3. Liegt die Inzidenz nach RKI-Daten dann auch am Donnerstag unter 100 – wovon auszugehen ist – wären die fünf Werktage in Folge erreicht.

Und dann wird gelockert? Nein. Erst dann wird vom Gesundheitsamt auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises unter "Bekanntmachungen" veröffentlicht, dass die Sieben-Tage-Inzidenz nun fünf Werktage in Folge unter 100 lag. Und erst am übernächsten Tag nach dieser Bekanntmachung – also im Heidelberger Fall ab Samstag, 1. Mai – darf gelockert werden.

Welche Regeln gelten dann? Es gelten die Regeln, die vor dem Inkrafttreten der Notbremse galten: Die Ausgangssperre fällt weg, beim Shopping ist zwar weiter eine Terminbuchung, aber kein negativer Corona-Test mehr nötig. Auch in den Zoo darf man dann ohne Test. Und Museen sowie Galerien dürfen wieder öffnen.

Info: Warum das Landesgesundheitsamt seine Zahlen korrigieren musste lesen Sie hier.

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