Ministerium benötigt mehr Zeit für die Aufklärung im Fall Yen
Wissenschaftsministerium bittet um Fristverlängerung zur Beantwortung einer CDU-Anfrage
Normalerweise beantworten die Stuttgarter Ministerien Anträge von Landtagsabgeordneten innerhalb der in der Geschäftsordnung verankerten drei Wochen. Manchmal wird auch um eine Verlängerung gebeten, in der Regel sind das zwei Wochen. Im Fall Yen (die RNZ berichtete mehrfach) braucht man aber offenbar deutlich mehr Zeit, denn das Wissenschaftsministerium schreibt an den
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