Kommunalwahl: Ist das neue "Kinderwahlrecht" verfassungswidrig?
Zwei Heidelberger Rechtsanwälte wollen die Kommunalwahl anfechten - Das Innenministerium sieht der Klage gelassen entgegen
Erstmals dürfen sich in diesem Jahr auch 16- und 17-Jährige an der Kommunalwahl beteiligen. Doch die Absenkung des Wahlalters ist für zwei Heidelberger Rechtsanwälte ein Verfassungsbruch. Mit dieser Argumentation kündigen sie bereits jetzt an, dass sie das Ergebnis der Abstimmung anfechten werden.{element}
Werner Bornemann-von Loeben und Uwe Lipinski stellten vorab einen
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