Plus

Kommunalwahl: Ist das neue "Kinderwahlrecht" verfassungswidrig?

Zwei Heidelberger Rechtsanwälte wollen die Kommunalwahl anfechten - Das Innenministerium sieht der Klage gelassen entgegen

13.05.2014 UPDATE: 13.05.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Jugendliche bei der Kommunalwahl: Ist die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre nur der Parteitaktik geschuldet? Foto: dpa
Von Holger Buchwald

Erstmals dürfen sich in diesem Jahr auch 16- und 17-Jährige an der Kommunalwahl beteiligen. Doch die Absenkung des Wahlalters ist für zwei Heidelberger Rechtsanwälte ein Verfassungsbruch. Mit dieser Argumentation kündigen sie bereits jetzt an, dass sie das Ergebnis der Abstimmung anfechten werden.{element}

Werner Bornemann-von Loeben und Uwe Lipinski stellten vorab einen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.