Von Steffen Blatt
Neuenheim/Handschuhsheim. Die westlichen Hangbereiche des Heiligenbergs sollen vor einer weiteren "Zersiedelung" geschützt werden. Darum soll jetzt eine "Klarstellungssatzung" deutlich machen, wo gebaut werden darf und wo nicht. Die Bezirksbeiräte Neuenheim und Handschuhsheim sowie der Bau- und Umweltausschuss haben der Satzung bereits einstimmig grünes Licht gegeben. Am 29. Juni fällt der Gemeinderat die abschließende Entscheidung.
Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich vom Philosophenweg in Neuenheim bis zum Handschuhsheimer Waldweg. Vor allem geht es in dem Papier um die Unterscheidung zwischen "Innenbereich" und "Außenbereich". Im Innenbereich darf grundsätzlich gebaut werden. Wenn kein weiterer Bebauungsplan besteht, der spezifische Vorgaben macht, gilt Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, der unter anderem besagt, dass sich ein geplantes Gebäude "in die Eigenart der näheren Umgebung" einfügen soll. Im Außenbereich hingegen darf im Grunde nicht gebaut werden, außer es liegt eine Ausnahme vor, die in Paragraf 35 des Baugesetzbuches geregelt sind. Dazu gehören etwa Gebäude, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder der öffentlichen Versorgung mit Strom, Gas, Telekommunikation, Wärme oder Wasser. Auch Windräder zählen zu solchen privilegierten Bauten in Außenbereichen.
Für Grundstücksbesitzer und die Stadtverwaltung schafft die Klarstellungssatzung vor allem Rechtssicherheit. Denn bisher musste bei jedem Bauantrag einzeln entschieden werden, ob das betroffene Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt. Auch Begehungen vor Ort waren dann unter Umständen nötig. Das entfällt nun, weil eine klare Grenze zwischen den beiden Bereichen gezogen wurde. Dafür schauten sich die Experten vom Stadtplanungsamt viele Stellen im Satzungsgebiet ganz genau an. Ist eine freie Fläche zwischen zwei Gebäuden eine Baulücke oder schon Außenbereich? Ist in einer Straße noch eine zweite Bebauungsreihe denkbar oder nicht? Solche und andere Fragen galt es anhand von vielen Kriterien zu beantworten.
Zur Information der Bürger wurde ein Spaziergang durch das Plangebiet angeboten. Die Klarstellungssatzungung liegt noch bis zum 23. Juni im Technischen Bürgeramt aus (Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, Öffnungszeiten: Montag/Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag/Mittwoch 8 bis 16.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr).